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Themenbereich: BeA
Elektronischer Rechtsverkehr jetzt auch am Bundesverfassungsgericht
Seit 01.08.2024 ist auch das Bundesverfassungsgericht an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können ihre Verfassungsbeschwerden und andere Anträge seither nur noch elektronisch, insbesondere über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach, einreichen.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Nachrichten aus Berlin 16/2024 der Bundesrechtsanwaltskammer vom 07.08.2024.
Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 03/2024

Austausch der Mitarbeiterkarten und Softwarezertifikate im beA
Im Zuge der Umstellung auf die aktuelle Schlüssellänge wurden zwischenzeitlich alle beA-Karten für Mitarbeiter ausgeliefert und die Softwarezertifikate bereitgestellt. Die Hinterlegung der neuen Karten und Zertifikate im beA ist allerdings noch nicht vollständig erfolgt.
Alle Postfachinhaber werden deshalb daran erinnert, um auch in Zukunft ein problemloses Arbeiten zu gewährleisten. Anleitungen zur Hinterlegung finden Sie auf der Internetseite der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/tausch-bea-karten-mitarbeiter bzw. https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/tausch-bea-softwarezertifikate.
Bitte beachten Sie, dass die alten Softwarezertifikate nach 30.08.2024 und die alten Mitarbeiterkarten nach 19.09.2024 gesperrt werden.