- Montag, 24.02.2025, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
- Donnerstag, 27.03.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag, 11.04.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Donnerstag, 15.05.2025, 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Mittwoch, 25.06.2025, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
- Montag, 21.07.2025, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Montag, 25.08.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Donnerstag, 18.09.2025, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag, 23.10.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Donnerstag, 13.11.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Dienstag, 16.12.2025, 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Aktuelles
EuGH bestätigt das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft
Mit Urteil vom 19.12.2024 (Rechtssache C-295/23) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft zulässig sei, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs sei durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Im Interesse einer geordneten Rechtspflege müssten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Interessen ihrer Mandanten in völliger Unabhängigkeit und unter Beachtung des Berufsrechts bestmöglich schützen und verteidigen. Das Bestreben eines reinen Finanzinvestors, seine Investition ertragreich zu gestalten, könnte sich negativ auf die Organisation und die Tätigkeit einer Rechtsanwaltsgesellschaft auswirken. So könnte ein solcher Investor, sollte er den Ertrag seiner Investition für unzureichend halten, versucht sein, auf eine Kostensenkung oder das Bemühen um eine bestimmte Art von Mandanten hinzuwirken – gegebenenfalls unter der Androhung, dass er andernfalls seine Investition zurückziehen werde, was seine Einflussmöglichkeit, und sei sie auch nur mittelbar, hinreichend ausmacht. Das von einem reinen Finanzinvestor verfolgte Ziel beschränke sich allein auf das Streben nach Gewinn, während sich die anwaltliche Tätigkeit nicht an rein wirtschaftlichen Zwecken ausrichtet, sondern auch an die Einhaltung von Berufsregeln gebunden sei. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die nachstehenden Dokumente.
Termine der RVG-Hotline 2025
Im Newsletter von Dezember 2024 wurde die Fortsetzung der RVG-Hotline der Rechtsanwaltskammer Bamberg bereits angekündigt. Die erste Ausgabe des neuen Jahres fand am 29.01.2025 statt. Die weiteren Termine für 2025 werden wie folgt bekannt gegeben:
Schlichtungsausschüsse für Rechtsanwaltsfachangestellte neu besetzt
- Rechtsanwältin Katrin Kessler, Bamberg (Arbeitgebervertreterin)
- Geprüfte Rechtsfachwirtin Christina Dotterweich, Bamberg (Arbeitnehmervertreterin)
- Oberstudienrat Thomas Hein, Bamberg (Berufsschullehrer)
- Rechtsanwalt Marc Doßler, Würzburg (Arbeitgebervertreter)
- Rechtsanwaltsfachangestellte Sabine Rothemel, Würzburg (Arbeitnehmervertreterin)
- Oberstudienrätin Anja Hügelschäfer, Würzburg (Berufsschullehrerin)
Bamberger Studienmesse am 22.02.2025
Neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien 2025
Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle 2025 wurden auch die Süddeutschen Unterhaltsleitlinien neu veröffentlicht. Sie sind ebenfalls ab 01.01.2025 gültig und ersetzen die alte Fassung vom 01.01.2024.
Kammerbeitrag und beA-Umlage 2025
Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2025
RVG-Hotline der RAK Bamberg wird fortgesetzt
Angesichts der großen Resonanz hat das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg beschlossen, die im April 2024 eingerichtete RVG-Hotline auch 2025 fortzusetzen. Alle Kammermitglieder haben daher auch weiterhin die Möglichkeit, sich einmal im Monat für einen Zeitraum von jeweils 60 Minuten bei gebührenrechtlichen Problemen beraten zu lassen. Ansprechpartnerin ist unverändert Frau Sabine Jungbauer, Geprüfter Rechtsfachwirtin aus München, die als Referentin zahlreicher Seminare zum anwaltlichen Gebührenrecht und Autorin diverser Lehrbücher über umfangreiche praktische Erfahrungen verfügt. Sie ist unter 0951/98620-95 zu erreichen. Wichtige Hinweise zum Gebührentelefon entnehmen Sie bitte dem Schreiben an alle Mitglieder der RAK Bamberg vom 23.04.2024. Die Termine, an denen die RVG-Hotline im kommenden Jahr freigeschaltet wird, finden Sie demnächst auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Stichwort "RVG-Hotline" auf der Startseite). Erster Termin ist voraussichtlich Mittwoch, 29.01.2025, von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Digitale-Dienste-Gesetz löst Telemendiengesetz ab
Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2025
BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024
Neue und erweiterte Version der mobilen beA-App
Am 12.12.2024 hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine neue und erweiterte Version der mobilen beA-App in den App-Stores für iOS und Android zur Verfügung gestellt. Sie solte sich dabei selbständig aktualisiert haben (andernfalls kann die Aktualisierung auch manuell erfolgen). Mit der neuen Version können auch Nachrichten und elektronische Empfangsbekenntnisse über die beA-App als sicherer Übermittlungsweg versendet werden. Die Nachrichtenentwürfe müssen allerdings zuvor in der beA-Webanwendung oder einer Kanzleisoftware erstellt werden; das Erstellen von neuen Nachrichten über die mobile beA-App ist (noch) nicht möglich. Ebenso können keine qualifizierten elektronischen Signaturen angebracht werden; die Anhänge müssen bis auf Weiteres noch außerhalb der mobilen beA-App signiert werden. Mit der neuen Version wird zudem im Posteingang der beA-App angezeigt, ob für eine eingehende Nachricht ein eEB angefordert wurde. Der eEB-Status wird mit einem Symbol zusätzlich farblich besonders hervorgehoben; allerdings erst dann, wenn die Nachricht in der beA-Webanwendung oder in der beA-App einmal geöffnet und dadurch entschlüsselt wurde. Die Erstellung eines eEB-Entwurfs in der beA-Webanwendung oder in einer Kanzleisoftware und der anschließende Versand über die beA-App ist nicht möglich. Weitere Erläuterungen finden Sie im beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 5/2024 vom 10.12.2024.
BeA - IT-Sicherheitsüberprüfung durch die secuvera GmbH
Die secuvera GmbH hat im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer eine IT-Sicherheitsüberprüfung des zentralen Identitäts- und Zugriffsmanagements (Identity and Access Management, IAM) des beA-Systems durchgeführt. Die eingesetzten Komponenten waren unterteilt in eine dokumentbasierte Sicherheitsanalyse in Form einer Architekturanalyse und einer technischen Sicherheitsanalyse in der Form eines Penetrationstests. Im Ergebnis konnte den überprüften Bestandteilen ein sehr hohes Sicherheitsniveau attestiert werden.Das Gutachten der secuvera GmbH finden Sie hier: Gutachten secuvera GmbH Der Abschlussbericht ist auf der Homepage der BRAK unter folgendem Link abrufbar: https://www.brak.de/anwaltschaft/bea-erv/sicherheitsgutachten/.
Jahressteuergesetz 2024 - Ergänzung von § 87a Abs. 1 AO
Am 05.12.2024 wurde das Jahressteuergesetz 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 06.12.2024 in Kraft getreten und enthält unter anderem die von der Anwaltschaft massiv kritisierte Ergänzung des § 87a Abs. 1 AO um folgenden Satz 2: „Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet; dies gilt nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie in den Fällen, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach gesetzlich vorgeschrieben ist.“ Diese Regelung führt dazu, dass der Kommunikationsweg über die EGVP-Infrastruktur, also vom beA der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts in das beBPo des Finanzamts, keine formwirksame Einreichung darstellt. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten. Weitere Informationen finden Sie auch im beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 6/2024 vom 12.12.2024. Zudem weist die BRAK in einem Schreiben vom 16.12.2024 (BRAK-Nr. 454/2024) darauf hin, dass zur Vermeidung von Haftungsfällen bei der Adressierung des Finanzamts im beA seit 13.12.2024 eine Warnmeldung erscheint, wonach die Regelung des § 87a Abs.1 S. 2 AO beachtet werden sollte. Ein weiterer Warnhinweis wurde auf der beA-Startseite angebracht.
Geldwäsche - temporäre technische Störung bei der FIU
Nach Mitteilung der Financial Intelligence Unit (FIU) liegt derzeit eine temporäre technische Störung des FIU-Fachverfahrens goAML-Client vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 03.12.2024. Ob die Störung zwischenzeitlich behoben werden konnte, ist nicht bekannt. Diesbezüglich wird auf die Internetseite der FIU verwiesen.
(R)ECHT INTERESSANT - Der Podcast der Bundesrechtsanwaltskammer
Am 06.12.2024 erschien eine neue Episode des BRAK-Podcasts, die sich im ersten Teil mit der Arbeit der Rechtsanwaltskammern befasst. Corinna Müller von der RAK München hat geradezu ein Werbefeuerwerk für die Kammern und ihre wertvolle Arbeit gezündet. Die Episode ist eine Ergänzung zu den bisherigen Episoden über Rechtsanwaltskammern und gut geeignet, darüber aufzuklären, was "Deine Kammer für Dich" tun kann. Sie findet sich auf allen Streamingdiensten, auf YouTube und auch auf der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/recht-interessant/die-herrin-der-buecher/.
Vortrags- und Diskussionsveranstaltung der Juristischen Gesellschaft am 24.02.2025
Am Montag, 24.02.2025, lädt die Juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu einer öffentlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung ein. Sie findet um 19:00 Uhr im Spiegelsaal der Harmonie in Bamberg, Schillerplatz 7 (E.T.A.-Hoffmann-Theater), statt. Thema ist die "Entwicklung im Arbeitsrecht" in den letzten Jahren und Jahrzehnten, die der Referent Joachim Vetter, vormals Präsident des Landesarbeitsgerichts Nürnberg, nachzeichnen wird. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben. Anmeldeschluss ist Freitag, 31.01.2025.
Bayerische Justizskimeisterschaft 2025
Neue Düsseldorfer Tabelle 2025 zum Kindesunterhalt
Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg