Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

23. Dezember 2024

EuGH bestätigt das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Mit Urteil vom 19.12.2024 (Rechtssache C-295/23) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft zulässig sei, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs sei durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Im Interesse einer geordneten Rechtspflege müssten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Interessen ihrer Mandanten in völliger Unabhängigkeit und unter Beachtung des Berufsrechts bestmöglich schützen und verteidigen. Das Bestreben eines reinen Finanzinvestors, seine Investition ertragreich zu gestalten, könnte sich negativ auf die Organisation und die Tätigkeit einer Rechtsanwaltsgesellschaft auswirken. So könnte ein solcher Investor, sollte er den Ertrag seiner Investition für unzureichend halten, versucht sein, auf eine Kostensenkung oder das Bemühen um eine bestimmte Art von Mandanten hinzuwirken – gegebenenfalls unter der Androhung, dass er andernfalls seine Investition zurückziehen werde, was seine Einflussmöglichkeit, und sei sie auch nur mittelbar, hinreichend ausmacht. Das von einem reinen Finanzinvestor verfolgte Ziel beschränke sich allein auf das Streben nach Gewinn, während sich die anwaltliche Tätigkeit nicht an rein wirtschaftlichen Zwecken ausrichtet, sondern auch an die Einhaltung von Berufsregeln gebunden sei. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die nachstehenden Dokumente.

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23. Dezember 2024

Termine der RVG-Hotline 2025

Im Newsletter von Dezember 2024 wurde die Fortsetzung der RVG-Hotline der Rechtsanwaltskammer Bamberg bereits angekündigt. Die erste Ausgabe des neuen Jahres fand am 29.01.2025 statt. Die weiteren Termine für 2025 werden wie folgt bekannt gegeben:

  • Montag, 24.02.2025, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag, 27.03.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitag, 11.04.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 15.05.2025, 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Mittwoch, 25.06.2025, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Montag, 21.07.2025, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Montag, 25.08.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 18.09.2025, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag, 23.10.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 13.11.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Dienstag, 16.12.2025, 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Alle Termine finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Stichwort „RVG-Hotline“ auf der Startseite).

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21. Dezember 2024

Schlichtungsausschüsse für Rechtsanwaltsfachangestellte neu besetzt

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat beschlossen, die beiden Schlichtungsausschüsse, die gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden eingerichtet sind, mit Wirkung ab 01.01.2025 wie folgt zu besetzen: Schlichtungsausschuss Bamberg (zuständig für die Landgerichtsbezirke Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof):
  • Rechtsanwältin Katrin Kessler, Bamberg (Arbeitgebervertreterin)
  • Geprüfte Rechtsfachwirtin Christina Dotterweich, Bamberg (Arbeitnehmervertreterin)
  • Oberstudienrat Thomas Hein, Bamberg (Berufsschullehrer)
Schlichtungsausschuss Würzburg (zuständig für die Landgerichtsbezirke Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg):
  • Rechtsanwalt Marc Doßler, Würzburg (Arbeitgebervertreter)
  • Rechtsanwaltsfachangestellte Sabine Rothemel, Würzburg (Arbeitnehmervertreterin)
  • Oberstudienrätin Anja Hügelschäfer, Würzburg (Berufsschullehrerin)
Näheres zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

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21. Dezember 2024

Bamberger Studienmesse am 22.02.2025

Am Samstag, 22.02.2025, findet in der Konzert- und Kogresshalle von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Studienmesse Bamberg 2025 statt. Auch in diesem jahr wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Anwaltsverein Bamberg mit einem Messestand vertreten sein und sowohl den Anwaltsberuf als auch den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten vorstellen. Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende und Praktikumsplätze) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben. Nähere Informationen zur Messe finden Sie unter https://www.studienmesse-bamberg.de/.

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21. Dezember 2024

Neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien 2025

Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle 2025 wurden auch die Süddeutschen Unterhaltsleitlinien neu veröffentlicht. Sie sind ebenfalls ab 01.01.2025 gültig und ersetzen die alte Fassung vom 01.01.2024.

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20. Dezember 2024

Kammerbeitrag und beA-Umlage 2025

Alle Kammermitglieder werden daran erinnert, dass der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2025 nach § 4 Ziffer 1. der Beitragsordnung der RAK Bamberg am 01.01.2025 fällig wird und ohne Aufforderung binnen eines Monats an die Kammer zu überweisen ist. Weil vom Kammerbeitrag die laufenden Kosten bezahlt werden müssen, wird um fristgerechte Erledigung gebeten.

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20. Dezember 2024

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2025

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat im Anschluss an seine Sitzung am 13.12.2024 die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2025 beschlossen. Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet; auch die Besetzung und Zuständigkeiten sind unverändert. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

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20. Dezember 2024

RVG-Hotline der RAK Bamberg wird fortgesetzt

Angesichts der großen Resonanz hat das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg beschlossen, die im April 2024 eingerichtete RVG-Hotline auch 2025 fortzusetzen. Alle Kammermitglieder haben daher auch weiterhin die Möglichkeit, sich einmal im Monat für einen Zeitraum von jeweils 60 Minuten bei gebührenrechtlichen Problemen beraten zu lassen. Ansprechpartnerin ist unverändert Frau Sabine Jungbauer, Geprüfter Rechtsfachwirtin aus München, die als Referentin zahlreicher Seminare zum anwaltlichen Gebührenrecht und Autorin diverser Lehrbücher über umfangreiche praktische Erfahrungen verfügt. Sie ist unter 0951/98620-95 zu erreichen. Wichtige Hinweise zum Gebührentelefon entnehmen Sie bitte dem Schreiben an alle Mitglieder der RAK Bamberg vom 23.04.2024. Die Termine, an denen die RVG-Hotline im kommenden Jahr freigeschaltet wird, finden Sie demnächst auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Stichwort "RVG-Hotline" auf der Startseite). Erster Termin ist voraussichtlich Mittwoch, 29.01.2025, von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

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20. Dezember 2024

Digitale-Dienste-Gesetz löst Telemendiengesetz ab

Schon am 16.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es dient der nationalen Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) der Europäischen Union und erweitert diese europäische Verordnung. Im DDG ist unter anderem das bisherige Telemediengesetz (TMG) aufgegangen. Nach § 5 Abs. 1 DDG (§ 7 Abs. 1 TMG a. F.) müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Website unterhalten, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten (z. B. unter „Kontakt“ oder „Impressum“).

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20. Dezember 2024

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2025

Auch im kommenden Jahr bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer 2025 an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Ausschreibung 2025 (mit Anmeldeformular). Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant. Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

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20. Dezember 2024

BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024

Die ersten Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2024 (Stand 06.12.2024) liegen vor. Sie sind hier abrufbar. Diese Ergebnisse fließen in die Bildungsberichterstattung der Bundesregierung ein und sind damit eine wichtige Grundlage für Bildungsberatung (Berufsbildungsbericht 2025 und Datenreport 2025). Die Daten aus der Erhebung sind in die Ausbildungsmarktanalyse 2024 eingeflossen, die Sie unter www.bibb.de/ausbildungsmarkt2024 herunterladen können.

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20. Dezember 2024

Neue und erweiterte Version der mobilen beA-App

Am 12.12.2024 hat die Bundesrechtsanwaltskammer eine neue und erweiterte Version der mobilen beA-App in den App-Stores für iOS und Android zur Verfügung gestellt. Sie solte sich dabei selbständig aktualisiert haben (andernfalls kann die Aktualisierung auch manuell erfolgen). Mit der neuen Version können auch Nachrichten und elektronische Empfangsbekenntnisse über die beA-App als sicherer Übermittlungsweg versendet werden. Die Nachrichtenentwürfe müssen allerdings zuvor in der beA-Webanwendung oder einer Kanzleisoftware erstellt werden; das Erstellen von neuen Nachrichten über die mobile beA-App ist (noch) nicht möglich. Ebenso können keine qualifizierten elektronischen Signaturen angebracht werden; die Anhänge müssen bis auf Weiteres noch außerhalb der mobilen beA-App signiert werden. Mit der neuen Version wird zudem im Posteingang der beA-App angezeigt, ob für eine eingehende Nachricht ein eEB angefordert wurde. Der eEB-Status wird mit einem Symbol zusätzlich farblich besonders hervorgehoben; allerdings erst dann, wenn die Nachricht in der beA-Webanwendung oder in der beA-App einmal geöffnet und dadurch entschlüsselt wurde. Die Erstellung eines eEB-Entwurfs in der beA-Webanwendung oder in einer Kanzleisoftware und der anschließende Versand über die beA-App ist nicht möglich. Weitere Erläuterungen finden Sie im beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 5/2024 vom 10.12.2024.  

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20. Dezember 2024

BeA - IT-Sicherheitsüberprüfung durch die secuvera GmbH

Die secuvera GmbH hat im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer eine IT-Sicherheitsüberprüfung des zentralen Identitäts- und Zugriffsmanagements (Identity and Access Management, IAM) des beA-Systems durchgeführt. Die eingesetzten Komponenten waren unterteilt in eine dokumentbasierte Sicherheitsanalyse in Form einer Architekturanalyse und einer technischen Sicherheitsanalyse in der Form eines Penetrationstests. Im Ergebnis konnte den überprüften Bestandteilen ein sehr hohes Sicherheitsniveau attestiert werden.Das Gutachten der secuvera GmbH finden Sie hier: Gutachten secuvera GmbH Der Abschlussbericht ist auf der Homepage der BRAK unter folgendem Link abrufbar: https://www.brak.de/anwaltschaft/bea-erv/sicherheitsgutachten/.

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20. Dezember 2024

Jahressteuergesetz 2024 - Ergänzung von § 87a Abs. 1 AO

Am 05.12.2024 wurde das Jahressteuergesetz 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 06.12.2024 in Kraft getreten und enthält unter anderem die von der Anwaltschaft massiv kritisierte Ergänzung des § 87a Abs. 1 AO um folgenden Satz 2: „Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet; dies gilt nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie in den Fällen, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach gesetzlich vorgeschrieben ist.“ Diese Regelung führt dazu, dass der Kommunikationsweg über die EGVP-Infrastruktur, also vom beA der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts in das beBPo des Finanzamts, keine formwirksame Einreichung darstellt. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten. Weitere Informationen finden Sie auch im beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 6/2024 vom 12.12.2024. Zudem weist die BRAK in einem Schreiben vom 16.12.2024 (BRAK-Nr. 454/2024) darauf hin, dass zur Vermeidung von Haftungsfällen bei der Adressierung des Finanzamts im beA seit 13.12.2024 eine Warnmeldung erscheint, wonach die Regelung des § 87a Abs.1 S. 2 AO beachtet werden sollte. Ein weiterer Warnhinweis wurde auf der beA-Startseite angebracht.

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20. Dezember 2024

Geldwäsche - temporäre technische Störung bei der FIU

Nach Mitteilung der Financial Intelligence Unit (FIU) liegt derzeit eine temporäre technische Störung des FIU-Fachverfahrens goAML-Client vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 03.12.2024. Ob die Störung zwischenzeitlich behoben werden konnte, ist nicht bekannt. Diesbezüglich wird auf die Internetseite der FIU verwiesen.

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20. Dezember 2024

(R)ECHT INTERESSANT - Der Podcast der Bundesrechtsanwaltskammer

Am 06.12.2024 erschien eine neue Episode des BRAK-Podcasts, die sich im ersten Teil mit der Arbeit der Rechtsanwaltskammern befasst. Corinna Müller von der RAK München hat geradezu ein Werbefeuerwerk für die Kammern und ihre wertvolle Arbeit gezündet. Die Episode ist eine Ergänzung zu den bisherigen Episoden über Rechtsanwaltskammern und gut geeignet, darüber aufzuklären, was "Deine Kammer für Dich" tun kann. Sie findet sich auf allen Streamingdiensten, auf YouTube und auch auf der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/recht-interessant/die-herrin-der-buecher/.  

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20. Dezember 2024

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung der Juristischen Gesellschaft am 24.02.2025

Am Montag, 24.02.2025, lädt die Juristische Gesellschaft für Ober- und Unterfranken alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu einer öffentlichen Vortrags- und Diskussionsveranstaltung ein. Sie findet um 19:00 Uhr im Spiegelsaal der Harmonie in Bamberg, Schillerplatz 7 (E.T.A.-Hoffmann-Theater), statt. Thema ist die "Entwicklung im Arbeitsrecht" in den letzten Jahren und Jahrzehnten, die der Referent Joachim Vetter, vormals Präsident des Landesarbeitsgerichts Nürnberg, nachzeichnen wird. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben. Anmeldeschluss ist Freitag, 31.01.2025.

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20. Dezember 2024

Bayerische Justizskimeisterschaft 2025

Die Einladung zur 31. Bayerischen Justizmeisterschaft im alpinen Skilauf liegt nunmehr vor. Sie findet am Samstag, 25.01.2025, in Garmisch-Partenkirchen statt. Teilnahmeberechtigt sind auch alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das Anmeldeformular, dem Sie weitere Informationen entnehmen können, ist beigefügt. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 16.01.2025.  

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20. Dezember 2024

Neue Düsseldorfer Tabelle 2025 zum Kindesunterhalt

Nach der Anpassung der Mindestunterhaltssätze hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle 2025 veröffentlicht. Sie ist ab 01.01.2025 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2024. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die (geringfügige) Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder. Neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien gibt es bislang noch nicht. Derzeit gelten, auch im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, die Unterhaltsrechtichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2024 (SüdL)

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20. Dezember 2024

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Lesen Sie bitte die Pressemitteilung der Steuerberaterkammer Nürnberg zu folgendem Thema: Was bringt das neue Jahr an Steueraenderungen?

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