Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Rechtsreferendare

Auf dem Weg zum Volljuristen ist nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung (Referendarexamen) ein etwa zweijähriger Vorbereitungsdienst, das sog. (Rechts-) Referendariat, zu absolvieren, der mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Assessorexamen) endet. Dort erlangen die Anwärter die Befähigung zum Richteramt (§ 5 Abs. 1 DRiG), die auch für die Tätigkeit als Rechtsanwalt (§ 4 S. 1 BRAO) bzw. Syndikusrechtsanwalt (§ 46a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BRAO) qualifiziert.
Alles Wissenswerte zur Anwaltsausbildung im Rahmen des Referendariats können Sie unter folgenden Stichworten abrufen:
Weitere Informationen zum Ablauf und zur Einteilung des Vorbereitungsdienstes hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz auf seiner Internetseite unter
veröffentlicht. Dort finden Sie auch die aktuellen Fassungen der