Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Rechtsanwaltsgebühren

Wenn Sie Probleme mit der Gebührenrechnung Ihres Rechtsanwalts haben, empfiehlt es sich zunächst, das Gespräch mit ihm zu suchen, weil sich auf diese Weise Ungereimtheiten meist am schnellsten bereinigen lassen.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg gibt keine Auskünfte zu Anwaltsgebühren. Insbesondere wenn strittig ist,
  • ob oder wie der Auftrag erteilt wurde,
  • ob oder welche Gebühr der Sachverhalt auslöst (also über den Anfall der Gebühr),
  • ob mit einer Schadensersatzforderung gegen die Gebührenschuld aufgerechnet werden kann oder
  • ob bzw. in welcher Höhe Rechtsanwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren angefallen sind,
kann die Rechtsanwaltskammer nicht tätig werden. Hierbei handelt es sich um materiell-rechtliche und prozessuale Fragen.

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten, auch bei Gebühren- und/oder möglichen Schadensersatzforderungen. Falls keine Einigung erzielt wird, kann hierüber nur das ordentliche Gericht verbindlich entscheiden. Dies geschieht in einem normalen Zivilprozess oder gegebenenfalls in einem Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 11 RVG

Nähere Informationen zum System der Anwaltsgebühren finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.