Aktuelles
Themenbereich: BeA
BGH: wirksames Signieren für ein anderes Mitglied einer Sozietät
Wer als Rechtsanwalt den von einem Sozietätskollegen verfassten und einfach signierten Schriftsatz mit der eigenen qualifizierten elektronischen Signatur versieht, übernimmt damit auch die inhaltliche Verantwortung. Der Schriftsatz kann so formwirksam bei Gericht eingereicht werden, ohne dass es zusätzlich eines Vertretungsvermerks - etwa „für …“ – bedarf. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 28.02.2024 (Az. IX ZB 30/23) klargestellt.

BeA-Versand von Nachrichten an „Mein Justizpostfach“ (MJP)
Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer im beA-Sondernewsletter 3/2024 vom 15.05.2024 können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte jetzt auch über "Mein Justizpostfach" und damit sicher und verschlüsselt mit ihren Mandanten kommunizieren, sofern diese über ein entsprechendes Postfach verfügen.
Schon seit Oktober 2023 bestand die Möglichkeit, Nachrichten von Nutzern eines MJP an ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu schicken; seit Kurzem ist auch der umgekehrte Weg - also von beA zu MJP - eingerichtet. Inhaber eines MJP sind über die Empfängersuche in der beA-Webanwendung zu finden; ein MJP wird dort mit der EGVP-Rolle „ozg_postfach“ angezeigt.
Erstellung von Softewarezertifikaten über das beA-Portal
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, über das beA-Portal der Bundesrechtsanwaltskammer Softwarezertifikate zu erstellen und die bei der Zertifizierungsstelle hinterlegten Daten zu pflegen. Hierzu wurde auf der Startseite des beA-Portals ein neues Logo mit der Bezeichnung "Kundenportal der Zertifizierungsstelle der BNotK" installiert. Ein Softwarezertifikat wird beispielsweise für die Nutzung der beA-App benötigt.
Nähere Informationen und eine Anleitung finden Sie im beA-Sondernewsletter der BRAK 4/2024 vom 23.05.2024. Bitte beachten Sie, dass die dort beschriebenen Schritte nur Postfachinhaber und nicht auch Mitarbeiter ausführen können.