Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

Themenbereich: BeA

30. Januar 2024

Sicherer Übermittlungsweg bei schriftformersetzender elektronischer Kommunikation mit Verwaltungsbehörden

Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist im Zuge des fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (5. VwVfÄndG) vom 04.12.2023 die Neufassung des § 3a VwVfG in Kraft getreten. Damit wurde der sichere Übermittlungsweg der Justiz in weiten Teilen auch für die schriftformersetzende elektronische Kommunikation mit den Verwaltungsbehörden zugelassen. Die Änderung bedeutet, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihr beA, Bürger und Organisationen über ihr eBO und andere Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts über ihr beBPo formwirksam elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren können. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist es jetzt möglich, die Schriftform nicht nur durch die qualifizierte elektronische Signatur zu ersetzen, sondern auch durch die Übermittlung einer von dem Erklärenden (einfach) elektronisch signierten Erklärung an die Behörde aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach den §§ 31a und 31b BRAO.

Weitere Informationen finden Sie in den Nachrichten aus Berlin der Bundesrechtsanwaltskammer (Ausgabe 2/2024 vom 24.01.2024).

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03. Januar 2024

Anhebung der Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr ab 01.04.2022

Mit Wirkung ab 01.04.2022 werden die Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr angehoben. Künftig ist es zulässig, in einer beA-Nachricht elektronische Dokumente mit bis zu 200 Dateien und 100 MB zu versenden. Diese Begrenzung gilt bis 31.12.2022. Ab 01.01.2023 bis mindestens 31.12.2023 werden die Anzahl und das Volumen auf höchstens 1.000 Dateien und 200 MB pro Nachricht begrenzt. Die neuen Begrenzungen wurden in der 2. Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-RechtsverkehrVerordnung (2. ERVB 2022) am 18.02.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachung finden Sie nachstehend. 2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea-logo.jpg

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