Aktuelles
Themenbereich: RAK Bamberg
Ergebnisse der Untersuchung STAR 2023 für den Bezirk der RAK Bamberg
Fortbildungsveranstaltung zur Geldwäscheprävention am 25.09.2024 in Bamberg
Am Mittwoch, 25.09.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Geldwäscheprävention in der Praxis von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskammern“ an. Sie findet von 14:00 Uhr bis längstens 18:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt Christian Bluhm aus Hamburg, seit April 2024 in der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer zuständig für die Geldwäscheprävention. Er wird sich schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befassen:
- Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes
- Feststellung der Verpflichteteneigenschaft (§§ 2 Abs. 1 Nr. 10, 52 Abs. 6 GwG)
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, insbesondere Risikomanagement (§§ 4 ff. GwG), Risikoanalyse (§ 5 GwG), interne Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG), Sorgfaltspflichten (§§ 10 ff. GwG), Meldepflichten (§§ 23a, 43 ff. GwG; GwGMeldV-Immobilien) und Dokumentationspflichten (§ 8 GwG)
- Geldwäscheprüfung durch die Rechtsanwaltskammer (§§ 50 Nr. 3, 51, 52 GwG)
- Sanktionen bei Nichterfüllung von GwG-Pflichten (§ 56 GwG, § 73b BRAO)
Verpflichtende Bestellung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam im Rückführungsverbesserungsgesetz
Im Mitteilungsblatt "RAK-InFORM" von Juni 2024 wurde darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg gebeten wurde, eine Liste zu erstellen mit denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, in Verfahren nach § 62d des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als Pflichtanwältin bzw. Pflichtanwalt aufzutreten. Diese Liste soll den Amtsgerichten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Hieran wird nochmals erinnert. Alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Bestellung interessiert sind, werden um entsprechende Mitteilung an die Kammergeschäftsstelle gebeten. Es ist beabsichtigt, die Liste bis Ende August 2024 zu finalisieren. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer eine Überprüfung der Fachkunde weder durchführen kann noch wird. Die Aufnahme auf die Liste erfolgt ausschließlich aufgrund einer Selbsteinschätzung der betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ebensowenig kann die Kammer die Aktualität der Liste garantieren. Kolleginnen und Kollegen, die an einer Bestellung kein Interesse mehr haben, werden deshalb gebeten, die Geschäftsstelle zu benachrichtigen.