- Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2023
- Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Verfahren gegen andere Staaten als Deutschland im Jahr 2023
Aktuelles
Themenbereich: BRAK
Ergebnisse der Juristischen Prüfungen 2022
Das Bundesamt für Justiz hat die Ergebnisse der Juristischen Prüfungen 2022 zusammengestellt. Eine Übersicht finden Sie unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Service/Justizstatistiken/Justizstatistiken_node.html#AnkerDokument44060. Daraus geht unter anderem Folgendes hervor:
- 8.765 Kandidaten haben erfolgreich die Erste Juristische Prüfung (2021: 8730; 2020: 9028; 2019: 9.481; 2018: 9.338) und
- 8.414 Kandidaten erfolgreich die Zweite Juristische Prüfung (2021: 8.415; 2020: 7.818; 2019: 8.034; 2018: 7.829) absolviert.
- Insgesamt wurden 7.573 Referendare eingestellt (2021: 7.809; 2020: 7.783; 2019: 7.628; 2018: 7.443).
- Die Zahl der Referendare im Vorbereitungsdienst am 01.01.2023 belief sich auf insgesamt 16.278 (2022: 16.630; 2021: 16.625; 2020: 16.024; 2019: 15.794; 2018: 15.530)
Umfrage der BRAK zu Eigenbedarfskündigungen
Der Ausschuss Schuldrecht der Bundesrechtsanwaltskammer führt aus gegebenem Anlass eine Umfrage zur Eigenbedarfskündigung von Mietwohnungen durch. Sie dauert nur wenige Minuten und umfasst folgende Fragen:
- Beobachten Sie vermehrt Eigenbedarfskündigungen, in denen der Eigenbedarf nicht befriedigt, sondern die vermietete Wohnung einer anderweitigen Verwertung zugeführt wird?
- Sind die Vermieter in den Ihnen bekannten Fällen Privatpersonen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)?
- Liegen die betroffenen, vermieteten Wohnungen in „bevorzugter“ Wohnlage?
Berichte über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2023
Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern
Zivilprozess - Gesetzentwürfe zu Reformen für Zuständigkeitsstreitwerte und Online-Verfahren
Erweiterte Version der beA-App
Am 25.06.2024 wird die Bundesrechtsanwaltskammer eine neue und erweiterte Version der beA-App in den App-Stores für iOS und Android zur Verfügung stellen. Mit dieser verbesserten Version werden auch die Nutzer von Kanzleisoftware über die beA-App auf ihre eingegangenen Nachrichten zugreifen können.
Die erste Version der beA-App enthielt Einschränkungen für Nutzer von Kanzleisoftware, weil nur auf Nachrichten zugegriffen werden konnte, die sich (noch) im Posteingangsordner befanden. Nachrichten, die entweder automatisiert oder manuell in Unterordner verschoben wurden, konnten nicht direkt aufgerufen werden, weil die Unterordner in der beA-App nicht angezeigt wurden.
Weitere Informationen finden Sie in der Ausgabe 1 des beA-Newsletters der BRAK vom 21.06.2024 .Ein Versand von Nachrichtenentwürfen über die beA-App ist auch in dieser Ausbaustufe noch nicht möglich.