Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

Themenbereich: RAK Bamberg

23. Dezember 2024

Termine der RVG-Hotline 2025

Im Newsletter von Dezember 2024 wurde die Fortsetzung der RVG-Hotline der Rechtsanwaltskammer Bamberg bereits angekündigt. Die erste Ausgabe des neuen Jahres fand am 29.01.2025 statt. Die weiteren Termine für 2025 werden wie folgt bekannt gegeben:

  • Montag, 24.02.2025, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag, 27.03.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitag, 11.04.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 15.05.2025, 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Mittwoch, 25.06.2025, 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Montag, 21.07.2025, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Montag, 25.08.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 18.09.2025, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag, 23.10.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 13.11.2025, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Dienstag, 16.12.2025, 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Alle Termine finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Stichwort „RVG-Hotline“ auf der Startseite).

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21. Dezember 2024

Schlichtungsausschüsse für Rechtsanwaltsfachangestellte neu besetzt

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat beschlossen, die beiden Schlichtungsausschüsse, die gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden eingerichtet sind, mit Wirkung ab 01.01.2025 wie folgt zu besetzen: Schlichtungsausschuss Bamberg (zuständig für die Landgerichtsbezirke Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof):
  • Rechtsanwältin Katrin Kessler, Bamberg (Arbeitgebervertreterin)
  • Geprüfte Rechtsfachwirtin Christina Dotterweich, Bamberg (Arbeitnehmervertreterin)
  • Oberstudienrat Thomas Hein, Bamberg (Berufsschullehrer)
Schlichtungsausschuss Würzburg (zuständig für die Landgerichtsbezirke Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg):
  • Rechtsanwalt Marc Doßler, Würzburg (Arbeitgebervertreter)
  • Rechtsanwaltsfachangestellte Sabine Rothemel, Würzburg (Arbeitnehmervertreterin)
  • Oberstudienrätin Anja Hügelschäfer, Würzburg (Berufsschullehrerin)
Näheres zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

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21. Dezember 2024

Bamberger Studienmesse am 22.02.2025

Am Samstag, 22.02.2025, findet in der Konzert- und Kogresshalle von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Studienmesse Bamberg 2025 statt. Auch in diesem jahr wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Anwaltsverein Bamberg mit einem Messestand vertreten sein und sowohl den Anwaltsberuf als auch den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten vorstellen. Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende und Praktikumsplätze) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben. Nähere Informationen zur Messe finden Sie unter https://www.studienmesse-bamberg.de/.

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20. Dezember 2024

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2025

Auch im kommenden Jahr bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer 2025 an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Ausschreibung 2025 (mit Anmeldeformular). Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant. Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

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20. Dezember 2024

Digitale-Dienste-Gesetz löst Telemendiengesetz ab

Schon am 16.05.2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Es dient der nationalen Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) der Europäischen Union und erweitert diese europäische Verordnung. Im DDG ist unter anderem das bisherige Telemediengesetz (TMG) aufgegangen. Nach § 5 Abs. 1 DDG (§ 7 Abs. 1 TMG a. F.) müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Website unterhalten, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten (z. B. unter „Kontakt“ oder „Impressum“).

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20. Dezember 2024

RVG-Hotline der RAK Bamberg wird fortgesetzt

Angesichts der großen Resonanz hat das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Bamberg beschlossen, die im April 2024 eingerichtete RVG-Hotline auch 2025 fortzusetzen. Alle Kammermitglieder haben daher auch weiterhin die Möglichkeit, sich einmal im Monat für einen Zeitraum von jeweils 60 Minuten bei gebührenrechtlichen Problemen beraten zu lassen. Ansprechpartnerin ist unverändert Frau Sabine Jungbauer, Geprüfter Rechtsfachwirtin aus München, die als Referentin zahlreicher Seminare zum anwaltlichen Gebührenrecht und Autorin diverser Lehrbücher über umfangreiche praktische Erfahrungen verfügt. Sie ist unter 0951/98620-95 zu erreichen. Wichtige Hinweise zum Gebührentelefon entnehmen Sie bitte dem Schreiben an alle Mitglieder der RAK Bamberg vom 23.04.2024. Die Termine, an denen die RVG-Hotline im kommenden Jahr freigeschaltet wird, finden Sie demnächst auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Stichwort "RVG-Hotline" auf der Startseite). Erster Termin ist voraussichtlich Mittwoch, 29.01.2025, von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr.

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20. Dezember 2024

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2025

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat im Anschluss an seine Sitzung am 13.12.2024 die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2025 beschlossen. Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet; auch die Besetzung und Zuständigkeiten sind unverändert. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

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20. Dezember 2024

Kammerbeitrag und beA-Umlage 2025

Alle Kammermitglieder werden daran erinnert, dass der Kammerbeitrag für das Kalenderjahr 2025 nach § 4 Ziffer 1. der Beitragsordnung der RAK Bamberg am 01.01.2025 fällig wird und ohne Aufforderung binnen eines Monats an die Kammer zu überweisen ist. Weil vom Kammerbeitrag die laufenden Kosten bezahlt werden müssen, wird um fristgerechte Erledigung gebeten.

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