Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

Themenbereich: Berufsausbildung

21. Oktober 2025

Anpassung des Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2026

Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2026 (§ 17 Abs. 2 BBiG) wurde im Bundesgesetzblatt (Teil I vom 10.10.2025)  bekannt gemacht. Danach ist Auszubildenden, deren Berufsausbildung im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 beginnt, wenigstens folgende Vergütung zu gewähren: im ersten Jahr 724,00 €, im zweiten Jahr 854,00 €, im dritten Jahr 977,00 € und im vierten Jahr 1.014,00 €.

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