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Themenbereich: BeA
Oktober 2025
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21. Oktober 2025
BGH zur Formwirksamkeit der Einreichung eines nicht qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über das beA einer prozessbevollmächtigten BAG
In einem Beschluss vom 16.09.2025 (Az. VIII ZB 25/25) hat sich der Bundesgerichtshof zur Formwirksamkeit der Einreichung eines nicht qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach einer prozessbevollmächtigten anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft geäußert. Das Landgericht hatte eine Berufung als unzulässig verworfen, weil der Begründungsschriftsatz nicht mit einer qeS oder einer einfachen Signatur auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht worden sei.
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