Berufsschule

Nähere Informationen zur Beschulung von Rechtsanwaltsfachangestellten finden Sie auf den Internetseiten der Berufsschulen im Kammerbezirk:

Berufsschulpflicht

Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses ergibt sich aus Art. 39 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Dieses sowie die Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern können Sie hier herunterladen:

Ausbilder haben ihre Auszubildenden rechtzeitig bei der zuständigen Berufsschule anzumelden, damit die Klasseneinteilung erfolgen kann. Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen im Kammerbezirk:

Rahmenlehrplan

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder hat einen Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht in den Berufsschulen beschlossen. Die Umsetzung in Bayern erfolgte durch die Lehrplanrichtlinien vom 15.04.2015. Beide Lehrpläne stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Auf Seiten 48 ff. des Rahmenlehrplans finden Sie eine Liste der Entsprechungen zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan (jeweils Stand 16.06.2014). Daraus lässt sich entnehmen, welche von den Kanzleien zu vermittelnden Ausbildungsinhalte sich in den Lernfeldern des Berufsschulunterrichts wiederfinden.