Einheitlicher Ansprechpartner

Rechtsanwälte aus dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) können im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, über die Rechtsanwaltskammer Bamberg als Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln. Dieser informiert über die notwendigen Formalitäten und nimmt auf Wunsch des Dienstleisters die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr.
 
Der Einheitliche Ansprechpartner stellt Grundinformationen für Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung, zum Beispiel zu Anforderungen, Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleitungstätigkeiten, Kontaktdaten der zuständigen Behörden, im Streitfall allgemein verfügbare Rechtsbehelfe sowie unterstützende Verbände und Organisationen.

Der Dienstleister kann über den Einheitlichen Ansprechpartner Verfahren und Formalitäten im Anwen- dungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie abwickeln. Hierzu zählen Erklärungen, Anmeldungen und die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken.

Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt die Dienstleister über die Gründungsphase hinaus bei dienstleistungsbezogenen Genehmigungsverfahren. Er nimmt die gesamte Verfahrenskorrespondenz entgegen und leitet sie sowohl in Richtung der zuständigen Behörde als auch in Richtung des Antrag- stellers weiter.

Nähere Informationen zu einheitlichen Ansprechpartnern finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Berufsspezifische Informationen zur Berufsanerkennung können Sie über das Berufsanerkennungsportal des Bundes abrufen.