Satzungsversammlung

Die Satzungsversammlung ist das sog. Parlament der Rechtsanwaltschaft. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin angesiedelt ist (§ 191a Abs. 1 BRAO). Sie beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) (§§ 191a Abs. 2 i.V.m. 59a BRAO). In der BORA finden sich in Ergänzung zu der vom Gesetzgeber erlassenen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Regelungen zu den anwaltlichen Pflichten bei der Berufsausübung. In der FAO sind die Voraussetzungen und das Verfahren zum Erwerb des Fachanwaltstitels festgelegt.

Die Satzungsversammlung besteht aus den gewählten, stimmberechtigten Vertretern der regionalen Rechtsanwaltskammern und deren Präsidentinnen bzw. Präsidenten als Mitglieder ohne Stimmrecht (§ 191a Abs. 4 BRAO). Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder bemisst sich für jede Regionalkammer nach der Anzahl der Kammermitglieder. Für je angefangene 2000 Kammermitglieder ist ein Mitglied der Satzungsversammlung zu wählen (§ 191b Abs. 1 BRAO). Die RAK Bamberg mit rund 2700 Mitgliedern entsendet somit zwei stimmberechtigte Vertreter in die Satzungsversammlung. Diese werden alle vier Jahre aus dem Kreis der vorgeschlagenen Mitglieder in geheimer und unmittelbarer Wahl durch Briefwahl oder elektronische Wahl bestimmt (§ 191b Abs. 2 BRAO). Die Mitglieder der Satzungsversammlung sind ehrenamtlich tätig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

Wahl zur Satzungsversammlung 2023

Die Neuwahl der beiden stimmbererechtigten Vertreter der Rechtsanwaltskammer Bamberg fand bis 31.03.2023 statt.

Das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis wird im Mitteilungsblatt “RAK-InFORM” Nr. 252 von Juni 2023 und zeitgleich auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Terminplan, Wahlbekanntmachung (mit Wahlausschreibung) und Wahlordnung finden Sie nachstehend.

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Wahlbekanntmachung (mit Wahlausschreibung) (231,64 KBytes)
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