Anwaltsgerichtsbarkeit

Ausführliche Informationen zur Bayerischen Anwaltsgerichtsbarkeit finden Sie unter https://anwaltsgerichte-bayern.de/anwaltsgerichtsbarkeit.

Anwaltsgericht Bamberg

Für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg ist gemäß § 92 Abs. 1 BRAO ein Anwaltsgericht errichtet, bei dem zwei Kammern gebildet sind (§ 92 Abs. 2 BRAO). Ihre Zusammensetzung und die Geschäftsverteilung finden Sie hier. Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstraße 9 (Postanschrift: Friedrichstraße 7), 96047 Bamberg
Telefon: 0951/2083868
E-Mail: anwaltsgericht@rak-bamberg.de
beA: Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Einzelheiten zum Anwaltsgericht sind in §§ 92 bis 99 BRAO geregelt.

Bayerischer Anwaltsgerichtshof

Gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts und der Rechtsanwaltskammer kann in bestimmten Fällen ein Rechtsmittel eingelegt werden, über das der Bayerische Anwaltsgerichtshof (BayAGH) entscheidet. Er hat seinen Sitz beim Oberlandesgericht München (§ 100 BRAO) und ist wie folgt zu erreichen.

Bayerischer Anwaltsgerichtshof
Prielmayerstraße 5, 80097 München
Telefon: 089/5597-2724
Telefax: 089/5597-3570
E-Mail: anwaltsgerichtshof@olg-m.bayern.de

Einzelheiten zum Anwaltsgerichtshof enthalten §§ 100 bis 105 BRAO.

Senat für Anwaltssachen beim BGH

Als letzte Instanz ist beim Bundesgerichtshof ein Senat für Anwaltssachen gebildet. Die einschlägigen Regelungen finden Sie in §§ 106 bis 112 BRAO.