Kammerversammlung

Die Kammerversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg und damit ihr höchstes Beschlussorgan. Sie wird in der Regel einmal pro Jahr durch die Präsidentin / den Präsidenten einberufen und nimmt dann die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.

Einzelheiten ergeben sich aus §§ 85 bis 89 BRAO.

Kammerversammlung 2024

Die ordentliche Mitgliederversammlung 2024 findet im Rahmen eines Kammertages am Freitag, 19.04.2024, im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, statt.

Er beginnt um 10:00 Uhr mit einer (kostenfreien) Informationsveranstaltung zum Thema “Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in Anwaltskanzleien – KI als Bedrohung oder Unterstützung für die Anwaltschaft?“ Referent ist Rechtsanwalt Chan-jo Jun aus Würzburg, Fachanwalt für IT-Recht und Vorsitzender des Ausschusses IT-Recht der Bundesrechtsanwaltskammer.

Nach einem gemeinsamen Mittagessen, zu dem die Rechtsanwaltskammer alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars und der Kammerversammlung einlädt, wird Kammerpräsidentin Ilona Treibert um 14:00 Uhr die ordentliche Mitgliederversammlung 2024 eröffnen.

Die Tagesordnung und alle wesentlichen Informationen sind im Mitteilungsblatt „RAK In-FORM“ Nr. 255 von März 2024 veröffentlicht, das am 25.03.2024 per beA bzw. per Post an diejenigen Kammermitglieder, die nicht über ein elektronisches Postfach verfügen, verschickt wurde. Zu den wichtigsten TOPs gehören die Beschlussfassungen über den Haushaltsplan 2024 und die zu ändernden Ordnungen.

Anmeldungen zum Kammertag bitte bis 12.04.2024 per beA oder E-Mail unter info@rakba.de.