Die praktische Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten in den Kanzleien richtet sich nach der Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten, der
insbesondere dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage zu § 3 Abs. 1 ReNoPatAusbV).
Nach § 5 Abs. 2 ReNoPatAusbV haben Ausbildende unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen. Weil sich die Prüfungsanforderungen seit dem Inkrafttreten der neuen ReNoPatAusbV zum 01.08.2015 gewandelt haben, es insbesondere praxisbezogene Prüfungsteile gibt, in denen kein Schulstoff geprüft wird, steht nachfolgend ein Muster zum Download zur Verfügung (als PDF- und schreibgeschütztes Word-Dokument).
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Betrieblicher Ausbildungsplan (502,5 KBytes) |
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Betrieblicher Ausbildungsplan (140,3 KBytes) |
Der Schulstoff ist Bestandteil der Schulprüfungen, die Kammerprüfungen bilden den Büroalltag ab. Diese Lerninhalte müssen also in der Kanzlei vermittelt werden.
Nach § 13 S. 2 Nr. 7 BBiG bzw. § 5 Abs. 3 ReNoPatAusbV haben Auszubildende einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen, der vom Ausbilder regelmäßig durchzusehen ist. Er ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 PO) und bei der Prüfungsanmeldung der Rechtsanwaltskammer vorzulegen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG bzw. § 14 Abs. 4 Nr. 1 b) PO).
Folgende Ausbildungsnachweise stehen zur Wahl:
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"Azubi-Guide" Berichtsheft (452,52 KBytes) |
Die theoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule.