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Das Bayerische Staatsministerium der Justiz (BayStMJ) hat einen Beschlussvorschlag zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) an die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) erstellt. Dieser sieht vor, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass es Rechtsschutzversicherern künftig ermöglicht wird, ihre Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer selbst außergerichtlich zu beraten und zu vertreten.
In einer gemeinsamen Sellungnahme vom 22.10.2025 an das BayStMJ haben die Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München sowie der Bayerische Anwaltverband ihre entschiedene Ablehnung zu diesem Beschlussvorschlag zum Ausdruck gebracht. Zudem hat die RAK München eine Pressemitteilung veröffentlicht.