Rechtsreferendare

Auf dem Weg zum Volljuristen ist nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung (Referendarexamen) ein etwa zweijähriger Vorbereitungsdienst, das sog. (Rechts-) Referendariat, zu absolvieren, der mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Assessorexamen) endet. Dort erlangen die Anwärter die Befähigung zum Richteramt (§ 5 Abs. 1 DRiG), die auch für die Tätigkeit als Rechtsanwalt (§ 4 S. 1 BRAO) bzw. Syndikusrechtsanwalt (§ 46a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BRAO) qualifiziert.

Alles Wissenswerte zur Anwaltsausbildung im Rahmen des Referendariats können Sie unter folgenden Stichworten abrufen:

Weitere Informationen zum Ablauf und zur Einteilung des Vorbereitungsdienstes hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz auf seiner Internetseite unter

veröffentlicht. Dort finden Sie auch die aktuellen Fassungen der

Zudem darf auf eine Podcast-Folge der Bundesrechtsanwaltskammer verwiesen werden, die Sie auf der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/service/podcast/ zum Download finden.