Nach § 39 Abs. 1 BBiG i.V.m. § 2 Abs. 1 PO hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg als zuständige Stelle (§ 71 Abs. 4 BBiG) einen Prüfungsausschuss für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung errichtet, dessen Aufgaben sich im Einzelnen aus der Prüfungsordnung ergeben. Er setzt sich in der Zeit vom 01.02.2024 bis 31.01.2026 wie folgt zusammen:
Mitglieder:
Stellvertretende Mitglieder:
Zur Erstellung bzw. Auswahl und Bewertung der Prüfungsaufgaben für die Zwischen- und Abschlussprüfung wurde nach § 2 Abs. 3 PO ein Aufgabenausschuss berufen, dem Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Berufsschullehrer angehören. Die derzeitige Zusammensetzung können Sie nachfolgendem Dokument entnehmen.
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Aufgabenausschuss der RAK Bamberg (Stand 14.03.2024) (201,08 KBytes) |