Mit dem Vierten Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch III wurde das bisherige, im Rahmen des Ausbil- dungspaktes 2004 entwickelte und seither erfolgreich durchgeführte Sonderprogramm der Bundesre- gierung zur Förderung der Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ), als Arbeitgeberleistung ins SGB III übernommen (vormals § 235b SGB III, jetzt § 54a SGB III).
Nähere Informationen hierzu finden Sie beipielsweise auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit, sowohl für Jugendliche als auch für Arbeitgeber, der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt und der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth.