Vorbereitungkurse und Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Vorbereitungkurse

bieten u. a. an:

Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Nach dem

ist die Teilnahme u.a an solchen Fortbildungsmaßnahmen förderfähig, die gezielt auf Fortbildungsabschlüsse zu Prüfungen, die auf Grundlage von §§ 53 bis 53d und 54 BBiG geregelt sind, vorbereiten. Darunter fällt auch die Fortbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Nähere Informationen zur Aufstiegsförderung („Aufstiegs-BAföG“) finden Sie auf der

Dort stehen auch Antragsformulare zur Verfügung, die auch online ausfüllbar sind, ebenso ein Förderrechner und eine Suchleiste der zuständigen Stelle.

Zuständige Stellen für die Entscheidung über den schriftlich zu stellenden Antrag zur Förderungsleistung sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten.