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Themenbereich: BeA
BeA - BRAK warnt vor Phishingmails
In ihrem beA-Sondernewsletter 4/2023 vom 14.09.2023 warnt die Bundesrechtsanwaltskammer vor Phishingmails, die als Benachrichtigungen zu vorliegenden beA-Nachrichten getarnt sind. Sie sind in der Regel an folgenden Auffälligkeiten zu erkennen:
- Die Absender-Adresse weicht von der tatsächlichen ab, mitunter auch nur minimal
- Im Logo der Bundesrechtsanwaltskammer ist ein Balken mit Inschrift "Informationen zu Ihrem Postfach" und eine Schaltfläche zum Abrufen von Nachrichten enthalten
- Häufig findet man Tippfehler innerhalb solcher Mails, z. B. "Allgemeine Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltsporstfach..."
- Enthaltene Links zu angeblichen Informationsseiten sind häufig falsch; beispielsweise weicht die URL leicht von der üblicherweise von der BRAK verwendeten ab: bea.brak.de statt bea-brak.de (beA-Portal) oder brak.de (Informationsseiten der Bundesrechtsanwaltskammer).
- Der Betreff lautet "Eingang einer Nachricht" oder "Aufbewahrungsfrist für Nachrichten läuft ab".
- Der Absender lautet "noreply@bea-brak.de".
- Sie werden in der Nachricht selbst nicht mit Ihrem Namen angesprochen.
- Der Text beinhaltet weder Informationen zur Wichtigkeit einer Nachricht noch fordert er zum kurzfristigen Abruf der Nachricht auf.

Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Vielzahl von beA-Postfächern zugelassener Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) noch nicht erstregistriert ist. Auch im Hinblick auf die passive Nutzungspflicht gemäß §§ 31b Abs. 5 i. V. m. 31a Abs. 6 BRAO werden alle betroffenen Kammermitglieder aufgefordert, die Erstregistrierung nunmehr bis spätestens 15.10.2023 vorzunehmen. Andernfalls müsste die Rechtsanwaltskammer ein berufsaufsichtliches Verfahren einleiten.