Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

Themenbereich: BeA

27. September 2023

BeA - BRAK warnt vor Phishingmails

In ihrem beA-Sondernewsletter 4/2023 vom 14.09.2023 warnt die Bundesrechtsanwaltskammer vor Phishingmails, die als Benachrichtigungen zu vorliegenden beA-Nachrichten getarnt sind. Sie sind in der Regel an folgenden Auffälligkeiten zu erkennen:

  • Die Absender-Adresse weicht von der tatsächlichen ab, mitunter auch nur minimal
  • Im Logo der Bundesrechtsanwaltskammer ist ein Balken mit Inschrift "Informationen zu Ihrem Postfach" und eine Schaltfläche zum Abrufen von Nachrichten enthalten
  • Häufig findet man Tippfehler innerhalb solcher Mails, z. B. "Allgemeine Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltsporstfach..."
  • Enthaltene Links zu angeblichen Informationsseiten sind häufig falsch; beispielsweise weicht die URL leicht von der üblicherweise von der BRAK verwendeten ab: bea.brak.de statt bea-brak.de (beA-Portal) oder brak.de (Informationsseiten der Bundesrechtsanwaltskammer).
Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Benachrichtigungen des beA-Systems niemals im html-Format versandt werden und somit zum Beispiel kein BRAK-Logo beinhalten. In einer solchen E-Mail sollten Sie keinesfalls die enthaltenen Links anklicken. An folgenden Kriterien ist sicher erkennbar, ob eine erhaltene E-Mail-Benachrichtigung tatsächlich vom beA-System übermittelt wurde:
  • Der Betreff lautet "Eingang einer Nachricht" oder "Aufbewahrungsfrist für Nachrichten läuft ab".
  • Der Absender lautet "noreply@bea-brak.de".
  • Sie werden in der Nachricht selbst nicht mit Ihrem Namen angesprochen.
  • Der Text beinhaltet weder Informationen zur Wichtigkeit einer Nachricht noch fordert er zum kurzfristigen Abruf der Nachricht auf.
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27. September 2023

Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Vielzahl von beA-Postfächern zugelassener Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) noch nicht erstregistriert ist. Auch im Hinblick auf die passive Nutzungspflicht gemäß §§ 31b Abs. 5 i. V. m. 31a Abs. 6 BRAO werden alle betroffenen Kammermitglieder aufgefordert, die Erstregistrierung nunmehr bis spätestens 15.10.2023 vorzunehmen. Andernfalls müsste die Rechtsanwaltskammer ein berufsaufsichtliches Verfahren einleiten. Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea-logo.jpg

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