Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

Themenbereich: BRAK

27. September 2023

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand August 2023 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ zu finden ist. Der Beitrag „Scheinselbständigkeit“ wurde aktualisiert. ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte (Stand August 2023) Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

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27. September 2023

Geldwäsche - gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister

In einem Schreiben vom 18.09.2023 weist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf die gesetzlichen Pflichten zu Mitteilungen an das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hin. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten. Das elektronisch geführte Transparenzregister wurde 2017 in Deutschland zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Es ist eine Einrichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen (transparenzpflichtige Rechtseinheiten). Registerführende Stelle ist die vom BMF mit der hoheitlichen Aufgabe beliehene Bundesanzeiger Verlag GmbH. Weitere Informationen finden Sie auch in einem Artikel zum Transparenzregister in den BRAK-Mitteilungen 02/2022.

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27. September 2023

Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet darum, allen Kammermitgliedern das beigefügte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 06.09.2023 zur Verfügung zu stellen. Dort wird auf die Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen hingewiesen, über die nach Vorstellung des BMF Rechtsberater ihre Mandanten nach dem Obsiegen in einem Prozess aktiv informieren sollen.

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27. September 2023

BRAK und DAV fordern Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode

In einem gemeinsamen Katalog von September 2023 (Stellungnahme der BRAK Nr. 51/2023) haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) Vorschläge zur linearen Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sowie zu strukturellen Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes unterbreitet. Hintergrund sind die hohen und stetig wachsenden Kosten zur Unterhaltung einer Kanzlei. Insbesondere die eklatanten Preissteigerungen und die enorm gestiegene Inflationsrate in Folge der Pandemie sowie der Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine machen eine rasche Angleichung der Rechtsanwaltsvergütung an die wirtschaftliche Entwicklung dringend erforderlich. Im Einzelnen stellen BRAK und DAV folgende Forderungen auf:

  • Eine lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode
  • Die Anpassung der Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG
  • Eine Klarstellung in Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG bzgl. Inkassodienstleistungen
  • Die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen in § 10 RVG
  • Die Einführung von Gebühren für das strafrechtliche Zwischenverfahren
  • Die Erweiterung der Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands
  • Die Anpassung der Grenze in § 49 RVG bei PKH/VKH und die Anhebung der Kappungsgrenze
  • Die Anhebung der Verfahrenswerte in Kindschafts- sowie Gewaltschutz- und Abstammungssachen
  • Die Änderung der Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG
  • Die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale nach Nr. 7003 VV RVG
  • Eine Klarstellung beim Angelegenheitsbegriff in § 17 RVG
  • Eine fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG auch bei vorgeschriebener Erörterung
  • Die Einführung einer Gegenstandswertbestimmung bei Hilfsaufrechnung/Hilfsanträgen
Die gemeinsame Stellungnahme wurde mit jeweils gesonderten Anschreiben von RAin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV, und RA Michael Then als zuständiges Präsidiumsmitglied der BRAK an Bundesjustizminister Dr. Buschmann und die Landesjustizministerinnen und -minister übermittelt.

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27. September 2023

BeA - BRAK warnt vor Phishingmails

In ihrem beA-Sondernewsletter 4/2023 vom 14.09.2023 warnt die Bundesrechtsanwaltskammer vor Phishingmails, die als Benachrichtigungen zu vorliegenden beA-Nachrichten getarnt sind. Sie sind in der Regel an folgenden Auffälligkeiten zu erkennen:

  • Die Absender-Adresse weicht von der tatsächlichen ab, mitunter auch nur minimal
  • Im Logo der Bundesrechtsanwaltskammer ist ein Balken mit Inschrift "Informationen zu Ihrem Postfach" und eine Schaltfläche zum Abrufen von Nachrichten enthalten
  • Häufig findet man Tippfehler innerhalb solcher Mails, z. B. "Allgemeine Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltsporstfach..."
  • Enthaltene Links zu angeblichen Informationsseiten sind häufig falsch; beispielsweise weicht die URL leicht von der üblicherweise von der BRAK verwendeten ab: bea.brak.de statt bea-brak.de (beA-Portal) oder brak.de (Informationsseiten der Bundesrechtsanwaltskammer).
Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Benachrichtigungen des beA-Systems niemals im html-Format versandt werden und somit zum Beispiel kein BRAK-Logo beinhalten. In einer solchen E-Mail sollten Sie keinesfalls die enthaltenen Links anklicken. An folgenden Kriterien ist sicher erkennbar, ob eine erhaltene E-Mail-Benachrichtigung tatsächlich vom beA-System übermittelt wurde:
  • Der Betreff lautet "Eingang einer Nachricht" oder "Aufbewahrungsfrist für Nachrichten läuft ab".
  • Der Absender lautet "noreply@bea-brak.de".
  • Sie werden in der Nachricht selbst nicht mit Ihrem Namen angesprochen.
  • Der Text beinhaltet weder Informationen zur Wichtigkeit einer Nachricht noch fordert er zum kurzfristigen Abruf der Nachricht auf.
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27. September 2023

Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Vielzahl von beA-Postfächern zugelassener Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) noch nicht erstregistriert ist. Auch im Hinblick auf die passive Nutzungspflicht gemäß §§ 31b Abs. 5 i. V. m. 31a Abs. 6 BRAO werden alle betroffenen Kammermitglieder aufgefordert, die Erstregistrierung nunmehr bis spätestens 15.10.2023 vorzunehmen. Andernfalls müsste die Rechtsanwaltskammer ein berufsaufsichtliches Verfahren einleiten. Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea-logo.jpg

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