Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts bemisst sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Gebühren werden, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, gemäß § 2 Abs. 1 RVG nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit berechnet (Gegenstandswert). Hierauf hat der Rechtsanwalt nach § 49b Abs. 5 BRAO vor Übernahme des Auftrags hinzuweisen.
Es besteht die Möglichkeit, schriftlich eine höhere als die gesetzliche Vergütung zu vereinbaren, § 49b BRAO, §§ 3a ff. RVG). In außergerichtlichen Angelegenheiten können auch Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren. Ist eine vereinbarte Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch, kann sie im Rechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden. Vor der Herabsetzung hat das Gericht ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer einzuholen.
Die Vergütung kann nur aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilte Berechnung eingefordert werden, § 10 Abs. 1 RVG. In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Nummern des Vergütungsverzeichnisses und bei Gebühren, die nach dem Gegenstandswert berechnet sind, auch dieser anzugeben, § 10 Abs. 2 RVG.
Weitere kostenrechtlich relevante Vorschriften enthalten
Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben die Möglichkeit, sich einmal im Monat (mit Ausnahme von August) für einen Zeitraum von jeweils 60 Minuten bei gebührenrechtlichen Problemen beraten zu lassen. Hierzu wurde unter 0951/98620-95 eine gesonderte Telefonnummer eingerichtet. Sie wird betreut von Geprüfter Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer aus München, die als Referentin zahlreicher Seminare zum anwaltlichen Gebührenrecht und Autorin diverser Lehrbücher über umfangreiche praktische Erfahrungen verfügt.
Die RVG-Hotline ist im Kalenderjahr 2024 an folgenden Terminen erreichbar:
Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte dem
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Schreiben an alle Kammermitglieder vom 23.04.2024 (677,23 KBytes) |