Allgemeines zum beA

Die beA-Webanwendung ist unter der URL https://bea-brak.de zu erreichen.

In ihrem beA-Newsletter informiert die Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßig über die neuesten Entwicklungen.

BeA-Karten Basis (auch für Berufsausübungsgesellschaften), beA-Karten & Fernsignatur, Mitarbeiterkarten, Kartenlesegeräte und Softwarezertifikate können Sie auf der Internetseite der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/produkte/bea-produkte bestellen.

Zahlreiche Aufsätze zum beA sind in den BRAK-Mitteilungen und im BRAK-Magazin veröffentlicht. Diese finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/publikationen/brak-mitteilungen/brak-magazin/.

Die Wesroc GbR, der (neue) Dienstleister des beA, hat unter https://portal.beasupport.de/external eine eigene Service-Seite eingerichtet.

Aktuelle Störungsmeldungen beim beA und beim elektronischen Rechtsverkehr im Allgemeinen finden Sie auf der Internetseite des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) unter https://egvp.justiz.de/meldungen/index.php.

Der nachfolgende Wegweiser der Bundesrechtsanwaltskammer hilft bei der Bearbeitung von Anfragen zum beA.

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