Elektronischer Rechtsverkehr und besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

In Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags nach §§ 31a und 31b BRAO richtet die Bundesrechtsanwaltskammer für jede im Gesamtverzeichnis (§ 31 BRAO) eingetragene natürliche Person und für jede eingetragene Berufsausübungsgesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ein, über das die elektronische Kommunikation mit den Gerichten sowie mit anderen Rechtsanwälten und Berufsausübungsgesellschaften sowie mit der Rechtsanwaltskammer, aber auch mit Notaren und Behörden sowie weiteren Empfängern, abgewickelt wird.

Weitere beAs erhalten – zwingend – im Gesamtverzeichnis eingetragene weitere Kanzleien (§§ 31a Abs. 7 und 31b Abs. 5 BRAO) sowie – auf Antrag – im Gesamtverzeichnis eingetragene Zweigstellen einer Berufsausübungsgesellschaft (§ 31b Abs. 4 BRAO).

Das Postfach steht allen niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten seit 28.11.2016 zur Verfügung. Das beA für Syndikusrechtsanwälte wurde am 27.11.2017 freigeschaltet; dasjenige für Berufsauübungsgesellschaften am 01.09.2022. Alle Postfächer sind seit 03.08.2023 über das beA-Portal unter https://www.bea-brak.de/beaportal/ zu erreichen. Dort finden Sie auch den Zugang zum Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis, zum elektronischen Akteneinsichtsportal und zur EU-weiten Anwaltssuche Find-a-Laywer.

Alle wichtigen Informationen zum beA und zum elektronischen Rechtsverkehr im Allgemeinen können Sie unter den nachgenannten Stichworten abrufen.