Am 01.09.2021 ist die
in Kraft getreten. Sie ist bis 31.12.2024 gültig.
Besondere Regelungen für vollständig geimpfte und genesene Personen, vor allem eine teilweise Gleichstellung mit Personen, die über ein negatives Corona-Testergebnis verfügen, enthält die
die auf Grundlage von § 28c IfSG erlassen wurde und am 09.05.2021 in Kraft getreten ist.