Geprüfte Rechtsfachwirte sind befähigt, eine Rechtsanwaltskanzlei zu verwalten, zu organisieren und zu leiten. Sie beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und können qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten.
Die wichtigsten Informationen können Sie unter folgenden Stichworten abrufen:
Desweiteren wird auf die Internetseite des Forums Deutscher Rechts- und Notarfachwirte e.V. verwiesen.