Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit
Bekanntmachung vom 18.10.2023
die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz - also auch für Rechtsanwaltsfachangestellte - für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 wie folgt festgelegt:
- im 1. Ausbildungsjahr 649,00 € (bislang 620,00 €)
- im 2. Ausbildungsjahr 766,00 € (bislang 731,60 €)
- im 3. Ausbildungsjahr 876,00 € (bislang 837,00 €)
- im 4. Ausbildungsjahr 909,00 € (bislang 868,00 €)