Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

Themenbereich: BRAK

31. Juli 2023

Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Die Bundesrechtsanwaltskammer sucht für das Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten nach Hospitationsplätzen in Anwaltskanzleien. Hintergrund und Ziel des Fortbildungsprogramms ist es, einen Beitrag zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration der Zielgruppe in Deutschland zu leisten. Zudem sollen den Teilnehmenden Einblicke in die praktische Arbeit juristischer Institutionen gewährt und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein Netzwerk aufzubauen, um dadurch den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Teilnehmenden stammen größtenteils aus Syrien, Irak, Iran oder Ägypten, haben ihr Studium in ihren Heimatländern abgeschlossen und waren unter anderem bereits in Anwaltsberufen tätig. Einige haben an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M) abgeschlossen. Ausgewählte Teilnehmende werden nach den Einführungsseminaren in ein Hospitationsprogramm aufgenommen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1. Geplant ist die Durchführung des Programms im Zeitraum von September bis Dezember 2023, wobei sich die IRZ nach den zeitlichen Kapazitäten der Kanzleien richtet. Die IRZ übernimmt alle anfallenden organisatorischen und logistischen Aufgaben (Unterbringung, Anreise der Teilnehmenden) sowie alle anfallenden Kosten. Die IRZ freut sich auf positive Rückmeldungen bis Mitte August 2023 und steht für Rückfragen jeglicher Art mit Frau Dr. Frauke Bachler (spies@irz.de, Tel.: +49 228 95 55 101) und Herrn Sidi Khairy (khairy@irz.de, Tel.: +49 228 95 55 156) gerne zur Verfügung.  

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31. Juli 2023

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 18.07.2023 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie wird am 01.03.2024 in Kraft treten. Die Änderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 25.07.2023. Eine Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz finden Sie unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0713_Mediatoren.html.

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31. Juli 2023

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Im Newsletter von Juni 2023 wurde bereits auf die neue STAR-Umfrage zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft in Deutschland hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden.
Die Befragung läuft noch bis 31.07.2023. Sie ist unter diesem Link zu erreichen. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, an der Umfrage teilzunehmen. Weitere Informationen zum Statistischen Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Bei Fragen steht Ihnen Frau Genitheim vom Institut für Freie Berufe (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de; Tel. 0911/2356524) zur Verfügung.

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31. Juli 2023

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023 treten am 01.10.2023 in Kraft

Über die Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023 wurde im Newsletter von Mai 2023 bereits informiert. Das Bundesministerium der Justiz hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse keine Bedenken bestehen. Sie wurden deshalb am 20.07.2023 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und werden am 01.10.2023 in Kraft treten.

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31. Juli 2023

Neuerungen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach - das neue beA-Portal und die neu gestaltete beA-Anmeldung

In ihrem beA-Newsletter Ausgabe 5/2023 weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf das neue beA-Portal hin, das mit der beA-Version 3.19 voraussichtlich am 03.08.2023 gestartet wird. Es öffnet sich über den bekannten Link bea-brak.de und ermöglicht zunächst den Zugriff auf das beA selbst, auf das Akteneinsichtsportal und auf die zum beA-System gehörenden Anwendungen Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie Find-a-Lawyer. Diese Anwendungen werden mit einem Klick auf das Logo oder den dazugehörigen Text geöffnet. Auch die beA-Anmeldung wurde neu gestaltet. Die Auswahl des Sicherheits-Token kann künftig direkt auf der Anmeldeseite der Webanwendung vorgenommen werden. Damit entfällt der Umweg, dass zunächst auf „Anmelden“ geklickt werden muss, um dann das Sicherheits-Token auszuwählen. Bei der Verwendung von Software-Token haben Nutzer künftig die Möglichkeit, das Passwort im Browser abzuspeichern. Wichtige Meldungen, insbesondere zu vorliegenden Störungen, werden künftig direkt auf der Startseite angezeigt. Weitere Neuerungen, beispielsweise zur Erst- oder Neuregistrierung des Postfachs sowie zu den Funktionen „Client Security herunterladen“ und „Zertifikate verwalten“ entnehmen Sie bitte dem beA-Newsletter. Mit der beA-Version 3.19 ist eine Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security verbunden. Sie muss zwingend vorgenommen werden, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können. Hierfür werden keine Administrator-Rechte benötigt. Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea-logo.jpg

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