- 2.298 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- 77 Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte
- 197 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung
- 4 Rechtsbeistände
- 13 Rechtsanwalts-GmbHs
- 50 Berufsausübungsgesellschaften
- 39 Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO.
Aktuelles
Themenbereich: BRAK
Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2023 - Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht
Der 11. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis findet vom 28.09. bis 30.09.2023 statt. In dem Wettbewerb für Jurastudierende wird ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren simuliert. Dabei geht es um einen fiktiven Fall, der zivil- und berufsrechtliche Probleme enthält. Jeweils zwei Teams verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland agieren als Kläger- oder Beklagtenvertreter; sie verfassen dazu Schriftsätze und treten in mündlichen Verhandlungen auf. So gewinnen die Studierenden frühzeitig Einblick in die anwaltliche Tätigkeit. Der Wettbewerb wurde von der Soldan-Stiftung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein ins Leben gerufen. Er wird vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover organisiert. Zur Unterstützung werden erfahrene Praktikerinnen und Praktiker gesucht, welche die Verhandlungen leiten und die Leistungen in Schriftsätzen und Verhandlungen bewerten. Nähere Informationen, auch die Möglichkeit der Anmeldung bzw. Bewerbung als Richter, Juror oder Korrektor, können dem Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 20.04.2023 entnommen werden.
Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern
Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 02/2023

Neue Informationen zur beA-Version 3.17 und zum Kartentausch
Am 23.03.2023 wurde die Version 3.17 der beA-Webanwendung in Betrieb genommen. Die Änderungen sind im beA-Newsletter 2/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer sowie in den Release-Notes auf der Seite des beA-Anwendersupports beschrieben.
Am 03.04.2023 hat die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer alle noch gültigen beA-Karten der alten Generation gesperrt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre neuen beA-Karten noch nicht im System hinterlegt und auch keine anderen Zugangsmittel für Vertreter oder Mitarbeiter aktiviert haben, können jetzt ohne Entkopplung und Neuregistrierung nicht mehr auf ihr Postfach zugreifen. Um die Entkopplung zu erleichtern und das Supportaufkommen möglichst niedrig zu halten, hat die BRAK diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch keine neue beA-Karte oder andere Zugangsmittel in ihrem Postfach hinterlegt hatten, per beA-Nachricht am 23.03.2023 informiert, dass Wesroc nach Sperrung der beA-Karten der alten Generation am 03.04.2023 die Postfächer, auf die nach der Sperrung nicht mehr zugegriffen werden kann, in einem automatisierten Verfahren zurücksetzen wird.
Nach Abschluss der Rücksetzung werden alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine E-Mail an die im Postfach hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten, in der sie darauf hingewiesen werden, dass eine Neuregistrierung ihres Postfachs mit der neuen beA-Karte erforderlich ist. Hinweise auf Schritt-für-Schritt-Anleitungen und das Video-Tutorial zur Registrierung sind ebenfalls mit
dieser E-Mail versandt worden. Eine Anleitung dazu findet sich unter dem folgenden Link: https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/erstregistrierung-und-anmeldung/erneute-erstregistrierung-rechtsanwalt-nach-entkopplung.
Kolleginnen und Kollegen, die ihre neue beA-Karte und/oder den dazugehörigen neuen PIN-Brief noch nicht erhalten haben, wenden sich bitte an den beA-Karten-Support der Zertifizierungsstelle unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/kontakt.