


Themenbereich: BeA
BayObLG: Qualifizierte Signatur des Vertreters reicht nicht, wenn Vertretener unterzeichnet
Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2023
Hinterlegung der neuen beA-Karten nur noch bis 18.03.2023 möglich
Die Bundesrechtsanwaltskammer weist in ihrem beA-Newsletter vom 15.02.2023 nochmals darauf hin, dass die beA-Karten der ersten Generation (aufgedruckte Nummer beginnt mit der Ziffer 2) nur noch bis 18.03.2023 zur Anmeldung am beA genutzt werden können. Damit der Zugang zum beA auch darüber hinaus gesichert ist, müssen die neuen Karten rechtzeitig zuvor im Postfach hinterlegt werden. Das Vorgehen zur Aktivierung einer neuen Karte beschreibt der beA-Anwendersupport auf dem Service-Portal. Eine Videoanleitung finden Sie hier.