Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

24. September 2026

Der Erhalt anwaltlicher Sammelanderkonten ist vorerst bis Ende 2027 gesichert. Das Bundeministerium für Finanzen (BMF) hat den Nichtbeanstandungserlass nochmals bis 31.12.2027 verlängert, so dass die Banken ihrer Verpflichtung, bestimmte Informationen zu Sammelanderkonten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln, bis dorthin nicht nachkommen müssen.

Zum Hintergrund der Problematik darf auf den Bericht vom 27.11.2025 verwiesen werden.

zurück