Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

27. November 2025

Der Erhalt anwaltlicher Sammelanderkonten ist vorerst bis Ende 2026 gesichert. Dies teilte die Bundesrechtsanwaltskammer in einer Presseerklärung vom 24.11.2025 mit. Danach wurde der Nichtbeanstandungserlass des Bundeministeriums für Finanzen (BMF) bis 31.12.2026 verlängert, so dass die Banken ihrer Verpflichtung, bestimmte Informationen zu Sammelanderkonten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln, bis dorthin nicht nachkommen müssen.

Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) sind anwaltliche Sammelanderkonten von den Banken als meldepflichtig zu behandeln. Ein Nichtbeanstandungserlass des BMF sorgte jedoch dafür, dass ein Verstoß gegen die Meldepflicht bislang nicht sanktioniert wurde.

Eine erneute Verlängerung des Ende 2025 auslaufenden Erlasses kam für das BMF nur dann in Betracht, wenn die Rechtsanwaltskammern die Sammelanderkonten ihrer Mitglieder nach bestimmten Kriterien überprüfen. Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hatte daher am 19.09.2025 beschlossen, dass die BRAK ein Konzept für ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung der Transaktionen auf Fremdgeldkonten erarbeitet. Ein entsprechender Entwurf wurde jetzt Grundlage für die nochmalige Verlängerung; er kann auch - soweit er umgesetzt wird - eine dauerhafte Lösung zum Erhalt der Sammelanderkonten darstellen.

Nach dem Konzeptentwurf sollen bestimmte Transaktionsdaten auf Sammelanderkonten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durch ein elektronisches System über eine Schnittstelle der Banken abgerufen werden. Meldet das System eine Auffälligkeit, werden die Daten zur weiteren Prüfung an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer übermittelt.

Weitere Informat.ionen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer

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