Aktuelles
Themenbereich: Berufsausbildung
Unterstützungsangebot des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bei OZG-Leistungen im Bildungssektor
Die Bundesrechtsanwaltskammer und das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt haben um Mithilfe bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bildungssektor gebeten. Aus diesem Grunde wird an alle Mitglieder der RAK Bamberg folgender Aufruf weitergereicht: Testpersonen für Nutzertest für die Anmeldung zur Berufsschule gesucht! Derzeit befindet sich ein Online-Dienst zur Anmeldung an die Berufsschule in Entwicklung. Um die Online-Anmeldung zur Berufsschule so ansprechend wie möglich zu gestalten, wird das Feedback von Nutzern benötigt. Für Nutzertests werden Ausbilder oder Angestellte gesucht, die bei ihrem Arbeitgeber für die Anmeldung der Auszubildenden zur Berufsschule zuständig sind und Interesse haben, die aktuelle Anwendung auszuprobieren. Wenn Sie zur Zielgruppe gehören oder geeignete Testpersonen kennen, dann melden Sie sich gerne an oder leiten Sie die Anmeldung an Interessierte weiter: https://ozg.sachsenanhalt.de/umsetzung-im-land/themenfeld-bildung/usability-tests-anmeldung-zur-berufsschule. Bei Fragen steht Ihnen Herr Tilman Splisteser vom Team Berufliche Bildung unter berufsausbildung.ozg.bildung@sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter 0151/11374298 gerne zur Verfügung.
BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023
Die ersten Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023 (Stand 08.12.2023) liegen vor. Sie sind unter www.bibb.de/naa309-2023 abrufbar. Diese Ergebnisse fließen in die Bildungsberichterstattung der Bundesregierung ein und sind damit eine wichtige Grundlage für Bildungsberatung. Der Berufsbildungsbericht 2024 und der Datenreport 2024 sollen im Frühsommer 2024 veröffentlicht werden. Die Daten aus der Erhebung sind in die Ausbildungsmarktanalyse 2023 eingeflossen, die unter www.bibb.de/ausbildungsmarkt2023 heruntergeladen werden kann.
Angabe des amtlichen Gemeindeschlüssels, des Wirtschaftszweiges und der Betriebsnummer bei Abschluss neuer Ausbildungsverträge
Das Bayerische Landesamt für Statistik benötigt zur ordnungsgemäßen Erstellung der Berufsbildungsstatistik belastbare Basiszahlen, Alle Ausbildenden werden deshalb gebeten, nicht nur auf Seite 1 des Ausbildungsvertrags die Betriebsnummer der Kanzlei einzutragen, sondern auch den amtlichen Gemeindeschlüssel des Ortes der Ausbildungsstätte und den Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes mitzuteilen. Im Übrigen werden alle Ausbildungskanzleien darum gebeten, auf die Korrektheit der Betriebsnummer zu achten, weil die Rechtsanwaltskammer eine Überprüfung nicht vornehmen kann. Zur Klarstellung wird darauf hngeweisen, dass eine Betriebsnummer allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtigen Angestellten vorliegt und ohne die Betriebsnummer die Auszubildenden nicht bei der Krankenkasse angemeldet werden können. Es ist stets die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte zu erfassen, in der die Auszubildenden ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren. Dies gillt insbesondere bei Ausbildungsbetrieben mit mehreren Ausbildungsstätten (also Ort Ausbildungsstätte = Ort Betriebsstätte).
Zur Erinnerung: Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024