Nach dem Auslaufen der Programme Soforthilfe Corona des Freistaats Bayern und des Bundes hat die Bundesregierung das Anschlussprogramm “Überbrückungshilfe Corona” beschlossen. Es soll die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen bzw. Selbständigen (auch Freiberuflern wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) bei Corona-bedingten Umsatzausfällen sichern und ist grundsätzlich unabhängig von der Inanspruchnahme von Soforthilfen.
Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm. Sie umfasst derzeit drei Phasen:
Die Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfe stehen nachfolgend zum Download bereit:
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Die Antragstellung ist nur online möglich. Die Programmabwicklung erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern.
Zunächst war vorgesehen, dass nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer berechtigt sind, Anträge zu stellen, so dass Rechtsanwälte für ihre Mandanten insoweit nicht tätig werden konnten. Seit 10.08.2020 sind aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Antragstellung befugt. Sie müssen sich zuvor an der digitalen Online-Plattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einmalig im System registrieren. Der Dienstleister des BMWi hat hierzu das nachfolgende Tutorial zur Verfügung gestellt.
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Weitere Informationen finden Sie hier:
Bundesrechtsanwaltskammer
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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