Geldwäscheprüfungen 2024
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Geldwäscheaufsichtsbehörde (§§ 50 Nr. 3, 51 Abs. 1 GwG) führt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungen für das Kalenderjahr 2024 durch. Weil Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nur dann „Verpflichtete“ nach dem Geldwäschegesetz sind, wenn ein Mandat einen der unter § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG abschließend aufgeführten Inhalte hat, muss zunächst die Verpflichteteneigenschaft festgestellt werden.
Diese Erhebung erfolgt bei etwa fünf Prozent der Kammermitglieder, die durch Zufallsauswahl ermittelt werden und ein Schreiben der Rechtsanwaltskammer erhalten. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sind gemäß § 56 Abs. 1 S. 1 BRAO verpflichtet, Auskunft zu erteilen, ob und ggf. an welchen Kataloggeschäften im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sie im Jahre 2023 für einen Mandanten mitgewirkt und ob sie im Namen und auf Rechnung eines Mandanten Finanz- oder Immobilientransaktionen durchgeführt haben.
Zur Auskunftserteilung steht ein
bereit, der eine rasche und unbürokratische Erledigung ermöglicht. Die Teilnahme an der Online-Erhebung nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Der hierzu erforderliche persönliche Zugangsschlüssel ist im oben genannten Anschreiben der Kammer zu finden.
Alternativ kann nebenstehender Erhebungsbogen als PDF-Dokument heruntergeladen, vollständig ausgefüllt und auf dem Postwege oder per beA (mit qualifizierter elektronischer Signatur) an die Kammergeschäftsstelle übermittelt werden.