EU-Geldwäschepaket 2027
Der Rat der Europäischen Union hat am 31.05.2024 ein Paket neuer Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche angenommen (in Kraft getreten am 09.07.2024), um die Bürgerinnen und Bürger der EU und das EU-Finanzsystem vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Es gilt ab 10.07.2027 und ist mit zahlreichen neuen Verpflichtungen - auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - verbunden.
Das EU-Geldwäschepaket besteht aus folgenden drei Rechtsakten:
Das EU-Geldwäschepaket besteht aus folgenden drei Rechtsakten:
- der EU-Geldwäscheverordnung (Verordnung (EU) 2024/1624, kurz EU-AML-VO), die ab 10.07.2027 für die geldwäscherechtlich Verpflichteten ein EU-weit einheitliches, unmittelbar anwendbares Regelwerk schafft,
- der AMLA-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1620), mit der eine europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Anti Money Laundering Authority (AMLA) - errichtet wird, und
- der 6. EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1640), die bis 10.07.2027 in nationales Recht umzusetzen ist.
Die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche werden auf neue Verpflichtete ausgeweitet, wie etwa auf den Großteil des Kryptosektors, auf Händler von Luxusgütern sowie auf Fußballvereine und -agenten. In der Verordnung werden u. a. auch strengere Sorgfaltspflichten, Regelungen zum wirtschaftlichen Eigentum und eine Obergrenze von 10.000,00 EUR für Barzahlungen festgelegt.
Mit der Richtlinie wird die Organisation der nationalen Systeme zur Bekämpfung der Geldwäsche verbessert, indem klare Regeln für die Zusammenarbeit der zentralen Meldestellen (nationale Stellen, die Informationen über verdächtige oder ungewöhnliche Finanztätigkeiten in den Mitgliedstaaten erheben) und der Aufsichtsbehörden festgelegt werden. Es wird eine neue europäische Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism - AMLA) errichtet, die direkte und indirekte Aufsichtsbefugnisse über Verpflichtete aus dem Finanzsektor, die ein hohes Risiko aufweisen, haben wird.
Angesichts des grenzübergreifenden Charakters der Finanzkriminalität wird die neue Behörde die Effizienz des Rahmens für Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steigern, indem ein integrierter Mechanismus mit den nationalen Aufsichtsbehörden geschaffen wird, um zu gewährleisten, dass die Verpflichteten ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor erfüllen. Die AMLA wird ferner eine unterstützende Rolle in Bezug auf den Nichtbankensektor haben und die zentralen Meldestellen koordinieren und unterstützen.
Zusätzlich zu den Aufsichtsbefugnissen wird die Behörde bei schweren, systematischen oder wiederholten Verstößen gegen unmittelbar geltende Anforderungen Geldbußen gegen die ausgewählten Verpflichteten verhängen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Zusätzlich zu den Aufsichtsbefugnissen wird die Behörde bei schweren, systematischen oder wiederholten Verstößen gegen unmittelbar geltende Anforderungen Geldbußen gegen die ausgewählten Verpflichteten verhängen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Die neue Richtlinie schreibt ferner vor, dass die EU-Mitgliedstaaten Informationen aus zentralen Bankkontenregistern, die Daten darüber enthalten, wer wo welche Bankkonten unterhält, über eine zentrale Zugangsstelle zur Verfügung stellen. Weil durch die Richtlinie nur die zentralen Meldestellen Zugang zur zentralen Zugangsstelle erhalten werden, hat der Rat eine gesonderte Richtlinie angenommen, um zu gewährleisten, dass die nationalen Strafverfolgungsbehörden über die zentrale Zugangsstelle Zugang zu diesen Registern haben. Mit dieser Richtlinie wird außerdem ein einheitliches Format für Kontosauszüge eingeführt. Ein solcher direkter Zugang der Banken zu einheitlichen Formaten und deren Verwendung ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Straftaten und bei den Bemühungen, Erträge aus Straftaten aufzuspüren und einzuziehen.
Detaillierte Informationen zum EU-Geldwäschepaket 2027 finden Sie hier:
Detaillierte Informationen zum EU-Geldwäschepaket 2027 finden Sie hier:
-
Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer - Auslegungspapier der BRAK (Übersicht über die wesentlichen Änderungen nach dem EU-Geldwäschepaket)