Die Rechtsanwaltskammer ist die Selbstverwaltungsorganisation des freien Berufs der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 62 Abs. 1 BRAO) und finanziert sich allein aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.
Mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt automatisch Mitglied in der für ihren/seinen Kanzleisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 12 Abs. 3 BRAO).
Im Bundesgebiet gibt es zur Zeit 28 regionale Rechtsanwaltskammern, davon drei in Bayern – Bamberg, München und Nürnberg. Die Bezirke sind in den alten Bundesländern identisch mit den Bezirken der Oberlandesgerichte (§ 60 Abs. 1 S. 1 BRAO) und in den neuen Bundesländern identisch mit den Länder- grenzen.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg ist örtlich zuständig für Unterfanken und Oberfranken und damit innerhalb des Bezirks des OLG Bamberg für die Landgerichtsbezirke Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Schweinfurt und Würzburg. Ihr gehören derzeit rund 2.730 Mitglieder an. Hier finden Sie eine Übersicht über den Kammerbezirk.
Zu den Aufgaben der Rechtsanwaltskammer gehört im Wesentlichen die berufsrechtliche Beratung und Betreuung ihrer Mitglieder (§ 73 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BRAO). Daneben ist sie in einzelnen Bereichen auch für Anliegen der Bürger zuständig.
Das Exekutivorgan der Rechtsanwaltskammer ist der Vorstand, der die Belange der Kammer zu wahren und zu fördern hat (§§ 63 Abs. 1, 73 Abs. 1 S. 3 BRAO). Alle zwei Jahre wird die Hälfte der Vorstandsmitglieder von den Mitgliedern der Kammer auf der jährlich stattfindenden Kammerversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt (§§ 64, 68 Abs. 1 und 2 BRAO). Informieren Sie sich über den aktuellen Vorstand, der aus 19 aussschließlich ehrenamtlich tätigen Mitgliedern (vgl. § 75 BRAO) besteht. Er wird bei Erfüllung seiner Aufgaben (vgl. § 73 BRAO) durch zwei hauptamtliche Geschäftsführer sowie die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle unterstützt.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte ein vierköpfiges Präsidium, das die Geschäfte des Vorstands erledigt, die ihm durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) oder durch den Vorstand selbst übertragen werden (§§ 78 Abs. 1, 79 Abs. 1 BRAO). Gerichtlich und außergerichtlich wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg durch den Präsidenten vertreten (§ 80 Abs. 1 BRAO).
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat darüber hinaus zur Aufgabenbewältigung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Abteilungen zu bilden (vgl. § 77 BRAO). Hier können Sie die Zusammensetzung und Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsabteilungen nachlesen.
Weitere interessante und amüsante Informationen über den Kammeralltag erfahren Sie in
Stephanie Beyrich, Pressesprecherin der BRAK, spricht mit Katja Popp, Hauptgeschäftsführerin der RAK Nürnberg, und Tilman Winkler, Geschäftsführer der RAK Freiburg, über die Zuständigkeit einer Rechtsanwaltskammer, die Tätigkeit der 28 Kammern in Deutschland und die Frage, was meine Kammer überhaupt für mich tun kann.