Qualitätssiegel "Azubi-geprüft"
Worum geht es?
Kanzleien, die sich als „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ zertifizieren lassen, hebt das Qualitätssiegel "Azubi-geprüft" als attraktive Ausbilder und Arbeitgeber hervor. Die Bewerber haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre. Der Vorteil und das Besondere des Qualitätssiegels ist, dass die Eindrücke von mindestens einer bzw. einem in der Kanzlei aktuell tätigen Auszubildenden in den Antragsprozess einfließen.
Die Antragstellung sowie die Lizenz zur Nutzung des Qualitätssiegels sind kostenfrei. Gebühren erhebt die Rechtsanwaltskammer Bamberg hierfür jeweils nicht.
Wie bekomme ich das Qualitätssiegels „Azubi-geprüft“?
1. Die Kanzlei stellt einen Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg (bevorzugt per beA oder per E-Mail an augsburg@rakba.de).
2. Sie weist die Teilnahme an zwei Führungskräfte-Coachings/Führungskräfteseminaren nach. Diese kann entweder durch dieselbe/denselben Rechtsanwältin/Rechtsanwalt erfolgen oder durch die Teilnahme zweier Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte an je einem Seminar. Das Seminar muss dabei jeweils eine Zeitdauer von mindestens drei Stunden umfassen, konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet sein und den Leitlinien der Rechtsanwaltskammer Bamberg entsprechen. Es darf nicht durch Angestellte der eigenen Kanzlei durchgeführt worden sein. Mindestens eines der beiden Seminare muss in Präsenz stattfinden.
3. Der Antrag wird unterstützt durch eine/n in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr beschäftigte/n Auszubildende/n zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten durch Einreichung der „Unterstützungserklärung der/s Auszubildenen“; alternativ durch eine/n Auszubildende/n, die/der im Jahr der Antragstellung ihren/seinen Abschluss zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten erlangt hat.
4. Der Antrag wird mitunterzeichnet durch eine/n in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr angestellte/n ausgelernte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n.
5. Die Kanzlei bekennt sich als Ausbildungsbetrieb zu den Leitsätzen einer „Ausgezeichneten Ausbildungskanzlei“.
6. Die Kanzlei hält den Ausbildungsrahmenplan ein. Sie versichert mit Antragstellung, das Muster der Rechtsanwaltskammer Bamberg für die Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes den kanzleispezifischen Bedürfnissen individuell angepasst zu haben. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg behält sich die Vorlage des individualisierten Ausbildungsplanes vor.
7. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg behält sich vor, im Rahmen der Antragsprüfung gegebenenfalls Gespräche mit allen Antragsbeteiligten zu führen.
1. Die Kanzlei stellt einen Antrag bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg (bevorzugt per beA oder per E-Mail an augsburg@rakba.de).
2. Sie weist die Teilnahme an zwei Führungskräfte-Coachings/Führungskräfteseminaren nach. Diese kann entweder durch dieselbe/denselben Rechtsanwältin/Rechtsanwalt erfolgen oder durch die Teilnahme zweier Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte an je einem Seminar. Das Seminar muss dabei jeweils eine Zeitdauer von mindestens drei Stunden umfassen, konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet sein und den Leitlinien der Rechtsanwaltskammer Bamberg entsprechen. Es darf nicht durch Angestellte der eigenen Kanzlei durchgeführt worden sein. Mindestens eines der beiden Seminare muss in Präsenz stattfinden.
3. Der Antrag wird unterstützt durch eine/n in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr beschäftigte/n Auszubildende/n zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten durch Einreichung der „Unterstützungserklärung der/s Auszubildenen“; alternativ durch eine/n Auszubildende/n, die/der im Jahr der Antragstellung ihren/seinen Abschluss zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten erlangt hat.
4. Der Antrag wird mitunterzeichnet durch eine/n in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr angestellte/n ausgelernte/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n.
5. Die Kanzlei bekennt sich als Ausbildungsbetrieb zu den Leitsätzen einer „Ausgezeichneten Ausbildungskanzlei“.
6. Die Kanzlei hält den Ausbildungsrahmenplan ein. Sie versichert mit Antragstellung, das Muster der Rechtsanwaltskammer Bamberg für die Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes den kanzleispezifischen Bedürfnissen individuell angepasst zu haben. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg behält sich die Vorlage des individualisierten Ausbildungsplanes vor.
7. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg behält sich vor, im Rahmen der Antragsprüfung gegebenenfalls Gespräche mit allen Antragsbeteiligten zu führen.
Führungskräfte-Seminare:
Die Kanzlei muss den Besuch von mindestens 6 Stunden Führungskräfte-Seminaren (deren Inhalt konkret auf Mitarbeiterführung ausgerichtet ist) nachweisen, die nicht durch eigene Mitarbeiter angeboten werden. Ein mindestens 3-stündiges Seminar muss dabei in Präsenz erfolgt sein. Die Fortbildungen der an der Ausbildung beteiligten Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg bietet - derzeit noch - keine eigenen Seminare an. Es besteht aber z. B. die Möglichkeit, an Führungskräfte-Seminaren der Rechtsanwaltskammer Koblenz - Initiatorin der Initiative „Ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ - teilzunehmen; diese entsprechen den Anforderungen des Qualitätssiegels.
Nach der Zertifizierung:
Die Kanzlei erhält nach der Zertifizierung durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg das Siegel in digitaler Form und darf für drei Jahre mit diesem gemäß den Lizenzbedingungen werben - z. B. auf der Homepage, auf dem Briefkopf, in den sozialen Medien. Nach Ablauf des 3-Jahres-Zeitraums müssen die Voraussetzungen neu nachgewiesen werden. Eine mögliche Anschlusszertifizierung muss durch eine andere Auszubildende oder einen anderen Auszubildenden unterstützt werden.
Die Zertifizierung kann auch innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen zur Erlangung des Siegels nachträglich wegfallen oder Gründe bekannt werden, die einer Zertifizierung entgegenstehen.
