Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

10. Juli 2025

Das Oberlandesgericht Bamberg bittet alle Kolleginnen und Kollegen, beA-Nachrichten an das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) - insbesondere die Senate in Bamberg - richtig zu adressieren. Denn eine Vielzahl von Nachrichten, die eigentlich für das BayObLG bestimmt sind, gehen beim OLG bzw. beim LG Bamberg ein.

Das BayObLG verfügt trotz seiner drei Standorte in München, Nürnberg und Bamberg nur über ein einziges elektronisches Postfach, das in der Empfängersuche der beA-Plattform (Gesamtes Verzeichnis)  unter "Bayerisches Oberstes Landesgericht (80797 München)" zu finden ist. Dieses ist auch das Eingangspostfach für die Senate in Bamberg.

Die Suche nach einem BayObLG in Bamberg führt zu keinem Ergebnis. Oberlandesgericht und Landgericht Bamberg sind nicht die richtigen Adressaten und leiten die eingehenden Nachrichten allenfalls mit Verzögerung an das BayObLG weiter.

Im Übrigen wird gebeten, bei Schriftsätzes an das BayObLG immer das korrekte Aktenzeichen anzugeben, nicht etwa ein Js-Aktenzeichen aus einer vorherigen Instanz.

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