Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

13. April 2025

Die allerletzte Hürde ist genommen: Das KostBRÄG 2025, das auch die RVG-Anpassung enthält, wurde am 11.04.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 109) verkündet. Damit steht fest, dass die Gebührenanpassungen zum 01.06.2025 in Kraft treten werden.

Die RVG-Änderungen gelten für alle Mandate, die ab diesem Tag erteilt werden. Für Klagen fallen zu diesem Zeitpunkt dann allerdings auch höhere Gerichtskosten an. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

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