Aktuelles
26. November 2025
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz (BayStMJ) benötigt dringend weitere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich als Prüferinnen bzw. Prüfer in der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung engagieren. Dies gilt insbesondere für die Korrektur der schriftlichen Arbeiten, bei denen es sich zu einem nicht geringen Teil um Anwaltsklausuren handelt, aber auch für die mündlichen Prüfungen.
Voraussetzungen einer Prüferbestellung sind grundsätzlich eine Prüfungsgesamtnote von wenigstens 9,00 Punkten sowohl im Ersten als auch im Zweiten Examen sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung. Im Einzelfall kann eine Bestellung aber auch dann erfolgen, wenn diese Voraussetzungen - knapp - nicht vorliegen.
Interessierte Kolleginnen und Kollegen wenden sich bitte an das Landesjustizprüfungsamt, Prielmayerstraße 7, 80335 München, E-Mail: pruefungsamt@stmj.bayern.de. Leiterin ist Frau Ministerialdirigentin Freifrau Christine von Massenbach.
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