Aktuelles
Der Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Amtsgerichte in Zivilsachen verabschiedet und damit eine deutliche Verschiebung der gerichtlichen Zuständigkeiten beschlossen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat am 21.11.2025 gebilligt. Danach gelten ab 01.01.2026 höhere Wertgrenzen für Amtsgerichte und Rechtsmittel in der Zivilgerichtsbarkeit.
Kern der Reform ist die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte gemäß § 23 GVG von bisher 5.000,00 € auf 10.000,00 €. Im Gleichschritt wird auch die Grenze des Anwaltszwanges auf 10.000,00 € angehoben, weil eine Änderung von § 78 Abs. 1 ZPO nicht erfolgt. Darüber hinaus sieht das Gesetzespaket eine stärkere Spezialisierung der Justiz vor, indem bestimmte Sachgebiete unabhängig vom Streitwert festen Gerichten zugewiesen werden.
Zudem wurden die Rechtsmittelstreitwerte in der ZPO, im FamFG und in weiteren Gesetzen von derzeit 600,00 € auf 1.000,00 € erhöht; ebenso die Wertgrenze für das Verfahren nach billigem Ermessen. Die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ist zukünftig erst ab einem Wert von 25.000,00 € eröffnet.
Ergänzt wird die Reform durch eine Reihe von Übergangs- und Sonderregelungen für bestimmte Sachgebiete, um Verfahrensabbrüche und Rechtsschutzlücken zu vermeiden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.