Aktuelles
10. Oktober 2026
Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat ihren Jahresbericht 2025 veröffentlicht, der auch unter https://www.zoll.de/DE/FIU/Fachliche-Informationen/Jahresberichte/jahresberichte_node.html abrufbar ist. Er enthält im Gegensatz zum Vorjahresbericht wieder spezifische Zahlen zu einzelnen Verpflichteten/Berufsgruppen. Wie schon im Vorjahr verzichtet die FIU auf die Darstellung der Höhe verhängter Sanktionen.
Durch Rechtsanwälte/(Kammer-)Rechtsbeistände wurden 2025 insgesamt 207 Verdachtsmeldungen abgegeben. Dies bedeutet einen (erstmaligen) Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 8 % nachdem diese in den Vorjahren stetig zugenommen hatten (2024: 225 Verdachtsmeldungen, 2023: 160, 2022: 92, 2021: 21). Das Meldeaufkommen bei den Notaren ist im Vergleich sehr viel deutlicher zurückgegangen (6.612 Meldungen, Vorjahr: 7.739 Meldungen), was an der Änderung der GwGMeldV-Immobilien im Jahre 2025 einerseits, aber auch daran gelegen hat, dass die Relevanz der Meldungen insgesamt höher war.
Demgegenüber ist das Gesamt-Verdachtsmeldeaufkommen 2025 gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich (um 41 %) und sogar über das Niveau aus dem Jahre 2023 angestiegen (374.693 Verdachtsmeldungen in 2025; 2024: 265.708; 2023: 322.590). Das ist erstaunlich, hatte doch die FIU in ihrem letzten Jahresbericht (2024) noch betont, dass das deutlich gesunkene Meldeaufkommen auf eine verbesserte, risikobasierte Bearbeitung der eingehenden Verdachtsmeldungen, auf eine höhere Qualität der abgegebenen Meldungen sowie auf das Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten, die grundsätzlich keine Meldepflicht auslösen, zurückzuführen sei (sog. Negativtypologien i. S. d. § 43 Abs. 5 Satz 2 GwG)
Die FIU führt das erneute massive Ansteigen auf einen deutlichen Anstieg der Meldungen von Kreditinstituten um 49 % (!) und digitalen Finanzdienstleistern zurück. Die Zahl der im Gesamtmeldeaufkommen enthaltenen Transaktionen ist um rund 88 % auf etwa 3,2 Mio. Euro gestiegen (2024: 1,7 Mio. Euro). Weitere Gründe seien die Ausweitung von Geschäftsfeldern und der Markteintritt neuer Verpflichteter. Knapp 60 % des Zuwachses entfallen auf Verpflichtete, die zuvor nur wenige oder gar keine Meldungen abgegeben haben. Hinzu kämen eine gestiegene Sensibilität gegenüber Geldwäscherisiken und die Weiterentwicklung interner Monitoring-Verfahren. Bei rund 16 % der Gesamt-Meldungen handele es sich um sogenannte Nachmeldungen. Diese beziehen sich auf früher eingegangene Meldungen und liefern weitere Informationen zum Sachverhalt. Im Vergleich zu den Vorjahren blieb die Quote der Nachmeldungen konstant (2024: 16 %, 2023: 15 %).
97,5 % der eingegangenen Verdachtsmeldungen (364.232) kamen aus dem Finanzsektor. Aus dem Nicht-Finanzsektor kamen 2,5 % der Gesamtmeldungen (Vorjahr 4 %; 2025: 9.006 Meldungen; 2024: 10.629 Meldungen = Minus 15,27 %). 5.960 Meldungen hatten einen Bezug zu Terrorismusfinanzierung, Staatsschutz und Sanktionen (Vorjahr: 7.245).
Die FIU hat trotz massiv gestiegener Verdachtsmeldungen deutlich weniger Analyseberichte (Minus 24 %) als in den Vorjahren erstellt (2025: 67.024; Vorjahr: 87.731; 2023: 81.550) und an Ermittlungsbehörden übergeben. Diese Entwicklung sei Ausdruck einer fortgesetzten Anwendung des risikobasierten Ansatzes innerhalb der FIU und einer stärkeren Konzentration auf Sachverhalte mit besonders hohem Risikopotenzial. Komplexere Sachverhalte erfordern größere Analysetiefe und einen breiteren Einsatz analytischer Werkzeuge. Daraus ergibt sich tendenziell eine geringere Anzahl von Berichten, in der Sache aber werthaltigere Übermittlungen für die Strafverfolgungsbehörden und weitere Empfänger.
In 41.743 Fällen (Vorjahr: 41.821; 2023: 34.501; Anmerkung: bei deutlich mehr Gesamtmeldungen als im Vorjahr) hat die STA eine Rückmeldung gegeben, wobei es im Bericht keine näheren Informationen zu den jeweiligen Ergebnissen gibt. Offen ist nach dem Inhalt des Berichts, ob damit 82,11 % der Verdachtsmeldungen nicht für werthaltig gehalten oder ob 307.669 Verdachtsmeldungen noch nicht (zu Ende) analysiert worden sind.
In 1.669 Fällen (Vorjahr: 1.625; 2023: 1.096) wurden Sanktionen verhängt (841 Strafbefehle (Vorjahr: 842), 543 Anklagen (Vorjahr: 482), 247 Urteile (Vorjahr: 256), 38 Beschlüsse (Vorjahr: 44). Erneut wurden 96 % aller an die STA abgegebenen Fälle eingestellt (i.E. 40.073 Verfahren). Dies beutet aber nicht, dass kein Ergebnis erzielt worden wäre. Die aus den Verfahren gewonnenen Informationen können auch für andere Zwecke (zum Beispiel zur Verfolgung der Vortat) genutzt werden. Die Rückmeldungen bilden für die FIU eine maßgebliche Grundlage, um die Verwendungsbreite und den Mehrwert ihrer Analyseergebnisse nachzuhalten und die Analyseprozesse an den Bedarfen der Strafverfolgungsbehörden auszurichten.
Im Ergebnis sind nach dem Inhalt des Berichts (bislang) in ca. 0,45 % (Vorjahr: 0,61 %) der Fälle aller Verdachtsmeldungen Sanktionen verhängt worden, wobei auch in diesem Bericht (erneut) nicht ausgeführt wird, in welcher Höhe diese waren.
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