Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg

Aktuelles

07. Juli 2025

Am 26.05.2025 fand in Berlin die 4. Sitzung der 8. Satzungsversammlung statt, auf der diverse Änderungen der Berufsordnung (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) erfolgten. Die gefassten Beschlüsse im Einzelnen finden Sie hier.

Beschlossen wurde unter anderem, den Nachweiszeitraum für die praktischen Fälle, die zum Erlangen einer Fachanwaltsbezeichnung nötig sind (§ 5 Abs. 1 S. 1 FAO), von drei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern. Hintergrund ist, dass sich die dreijährige Frist in den vergangenen Jahren zu einer nur noch schwer überwindbaren Zugangsschranke entwickelt hat. Mit dem verlängerten Nachweiszeitraum soll insbesondere die Chance für Anwältinnen vergrößert werden, die von ihnen angestrebte Fachanwaltschaft zu erlangen.
Desweiteren beschloss die Satzungsversammlung u. a. Anpassungen bei den Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht und eine Modernisierung und Präzisierung der Vorschriften über das anwaltliche Werberecht (§§ 6, 8 und 10 BORA), nachdem der BGH das Verbot der Werbung um Mandate im Einzelfall deutlich relativiert hat. Schließlich waren redaktionelle Änderungen erforderlich, die Schreibweisen von Gesetzeszitaten vereinheitlichen sollen.

zurück