Aktuelles
12. Februar 2026
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat nach entsprechender Abfrage die von den Rechtsanwaltskammern empfohlenen Ausbildungsvergütungen veröffentlicht. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet seit 01.01.2026 im ersten Ausbildungsjahr 985,20 €, im zweiten Ausbildungsjahr 1.089,40 € und im dritten Ausbildungsjahr 1.189,40 €.
Die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammer Bamberg wurden zu Jahresbeginn 2026 nicht geändert. Sie belaufen sich seit 01.01.2024 auf 1.000,00 € im ersten, 1.100,00 € im zweiten und 1.200,00 € im dritten Lehrjahr; sie liegen damit noch immer leicht über dem Bundesdurchschnitt.
Selbstverständlich steht es den Vertragsparteien frei, eine höhere Ausbildungsvergütung zu vereinbaren, sollten sie diese als angemessen i. S. v. § 17 Abs. 1 BBiG betrachten.
Selbstverständlich steht es den Vertragsparteien frei, eine höhere Ausbildungsvergütung zu vereinbaren, sollten sie diese als angemessen i. S. v. § 17 Abs. 1 BBiG betrachten.
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