Vermittlung und Schlichtung

Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg durch seine Vermittlungsabteilung bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern kostenlos vermitteln und Schlichtungsvorschläge unterbreiten. Voraussetzung ist, dass beide Seiten damit einverstanden sind. Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren.

Die Schlichtungsordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg können Sie hier herunterladen:

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Seit 01.01.2011 arbeitet die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft als neutrale Einrichtung zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.