Rechtsanwaltsgebühren

Wenn Sie Probleme mit der Gebührenrechnung Ihres Rechtsanwalts haben, empfiehlt es sich zunächst bei Unklarheiten das Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt zu suchen. In einem informellen Gespräch lassen sich Ungereimtheiten meist am schnellsten bereinigen.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg gibt keine Auskünfte zu Anwaltsgebühren. Eine Vermittlung zwischen Anwalt und Mandant ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Anwalt zustimmt. Bei Uneinigkeiten über au- ßergerichtliche Gebühren bietet die Rechtsanwaltskammer ein kostenpflichtiges Schiedsgutachten an, wenn beide Seiten einverstanden sind und der Sachverhalt unstreitig ist. Die Schiedsgutachten- und Schlichtungsordnung können Sie hier herunterladen:

Falls strittig ist,

kann die Rechtsanwaltskammer nicht tätig werden. Hierbei handelt es sich um materiellrechtliche und prozessuale Fragen, über die nur das Zivilgericht Beweis erheben kann. Falls keine gütliche Einigung über diese Streitigkeiten erzielt wird, kann hierüber nur das ordentliche Gericht entscheiden. Dies geschieht in einem normalen Zivilprozess oder gegebenenfalls in einem Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 11 RVG. Das Kostenfestsetzungsverfahren ist dann das richtige Mittel, wenn die Gebühren eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren streitig sind.

Nähere Informationen zum System der Anwaltsgebühren finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.